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StMFLH: Abkommen mit Italien und Kroatien – Gegen Steuerschlupflöcher und Doppelbesteuerung

24. September 2014 by Klaus Kohnen

Internationales Steuerzentrum: schon 70 Mio. Euro zusätzliche Mehrergebnisse

Bayern geht neue Wege und verbessert den Informationsaustausch beim internationalen Steuervollzug.

„Gemeinsame Betriebsprüfungen ersetzen langwierige bürokratische Wege“, so Dr. Markus Söder, Finanzminister, am Mittwoch (30.07.2014) in Venedig.

Aktuell bestehen drei Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit Italien, den Niederlanden und Österreich. Es zeigen sich erste Erfolge: Prüfungen über das Internationale Steuerzentrum (IStZ) haben bereits rund 70 Millionen Euro zusätzliche Mehrergebnisse erbracht. Das IStZ wurde im Juli 2013 in Bayern eingerichtet und ist in dieser Form einzigartig in Deutschland. Am Donnerstag wird auch eine entsprechende Vereinbarung mit Kroatien unterzeichnet. Dies hilft, Steuerschlupflöcher zu schließen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Im Juli 2013 wurde zwischen Bayern und Italien (Region Venetien) eine Vereinbarung zur verstärkten Zusammenarbeit im Steuervollzug geschlossen. Nach mehreren Monaten juristisch komplexer Vorarbeiten wurden im Frühjahr die gemeinsamen Prüferteams gebildet. Im Juli haben die Prüfungsarbeiten begonnen. Heute konnten die beteiligten Betriebsprüfer erste Zwischenberichte austauschen. Mit Abschluss der aktuellen bayerisch-italienischen Pilotfälle wird noch in 2014 gerechnet. Weitere offene Fälle, auch mit anderen Staaten, lassen bis Jahresende ein Gesamtmehrergebnis aus internationaler Zusammenarbeit über das IStZ in dreistelliger Millionenhöhe erwarten. Aktuell sind insgesamt 15 gemeinsame Prüfungsfälle in Arbeit.

„Die direkte und unbürokratische Kooperation beschleunigt Steuerverfahren, schafft mehr und raschere Rechtssicherheit für Staat und Unternehmen“, fasst Söder zusammen.

Deshalb wird am morgigen Donnerstag eine weitere Kooperationsvereinbarung mit Kroatien unterzeichnet.

Kroatien ist mit der Aufnahme in die EU noch ein Stück näher an Bayern herangerückt. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Steuervollzug. Diese wollen wir schnell mit Leben füllen“, betont Söder.

Umgehend soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aufgebaut werden. Erste Treffen der Fachebene sollen noch in 2014 stattfinden um die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären. Zwischen dem Freistaat und Kroatien gibt es bereits enge Kontakte in der Steuerverwaltung: von Mai 2012 bis April 2014 fand ein Twinning-Projekt im Bereich Betriebsprüfung statt. In der Folge findet ein Expertenaustausch auf Fachebene statt.

IStZ – Institution in Deutschland bisher einzigartig

Nach der Unterzeichnung in Kroatien bestehen insgesamt vier Kooperationen: mit Italien, den Niederlanden, Kroatien und Österreich. Damit die Vereinbarungen in der Praxis für alle bayerischen Betriebsprüfer ohne großen Zusatzaufwand nutzbar sind, hat Bayern am 23. Juli 2013 das Internationale Steuerzentrum gegründet – eine in Deutschland bisher einzigartige Kontaktstelle und Drehscheibe. Für Staat und Unternehmen ergeben sich aus dieser grenzüberschreitenden Prüfungsarbeit folgende Vorteile:

  • gemeinsame Prüfungen schaffen schneller Klarheit und schneller Rechtssicherheit für alle Beteiligten;
  • dies hilft, Doppelbesteuerung und Steuervermeidung zu begegnen;
  • neue Qualität der gegenseitigen Information zwischen den Staaten sichert und verbessert den Steuerzugriff;
  • Prüfer lernen landespezifische Probleme besser kennen;
  • Interne Verfahrensabläufe werden beschleunigt, weil Prüfungen effizienter und schneller ablaufen;
  • Rechtsbehelfs-, Gerichts- oder langwierige, teils über 6 Jahre andauernde internationale Verständigungsverfahren werden vermieden.

StMFLH, Pressemitteilung v. 24.09.2014

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