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StMAS: Asylsozialberatung – Sozialministerin Müller: „Neue Stellen müssen nun zügig geschaffen werden“

25. September 2014 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat am Montag die Voraussetzungen für einen raschen Ausbau der Asylsozialberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen geschaffen. Die Mittel werden alleine hierfür um jährlich 2,3 Millionen Euro aufgestockt. Sie stehen ab sofort zur Verfügung. Die Asylsozialberatung wird vor Ort von den Beratern der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführt. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller sieht diese nun am Zug, die bereitgestellten Mittel abzurufen und das Personal rasch aufzustocken:

„Die Staatsregierung hat eine der zentralen Forderungen der Wohlfahrtsverbände erfüllt und die Mittel für die Asylsozialberatung speziell in den Erstaufnahmeeinrichtungen aufgestockt. Damit soll künftig ein Berater im Schnitt 100 Asylbewerber betreuen. Ich bin zuversichtlich, dass die Freie Wohlfahrtspflege nun ihrerseits die Voraussetzungen für die von ihr selbst geforderte rasche Einrichtung der neuen Stellen schafft. Dies schließt die Rekrutierung der benötigten Fachkräfte ebenso ein wie die Bereitstellung des notwendigen Eigenanteils.“

Bei der Asylsozialberatung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates, bei der nach der Bayerischen Haushaltsordnung eine angemessene Eigenbeteiligung vorgeschrieben ist. Die Förderquote wurde von 40% im Jahr 2011 bereits auf inzwischen 70 % angehoben.

„Die Wohlfahrtsverbände leisten bei der Beratung der Asylbewerber eine hervorragende Arbeit, ihnen gebührt an der Stelle mein Dank. Gemeinsam lassen wir die Menschen mit ihren Sorgen und Nöten nicht alleine“, so Müller weiter.

Denn die soziale Betreuung sei ein wesentlicher Baustein einer menschlichen Versorgung der Asylbewerber. Darüber hinaus sei sie ein wichtiges Element in der Akzeptanz bei der Unterbringung vor Ort. Ziel der Asylsozialberatung ist die Hilfe zur Orientierung, Beratung und Information, so dass die Asylbewerber Alltagsprobleme in der für sie fremden Umgebung besser bewältigen können. Dazu gehören auch die objektive und realistische Information der Asylbewerber über ihre Situation in Deutschland, ebenso wie Aufklärung über eine bereits bestehende oder absehbare Ausreiseverpflichtung einschließlich der Hilfsangebote des Freistaats Bayern für eine freiwillige Rückkehr in ihre Heimat.

StMAS, Pressemitteilung v. 25.09.2014

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