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StMAS: Internationaler Tag der Gehörlosen – Sozialministerin Müller: „Kommunikationsbarrieren weiter abbauen“

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Mit Blick auf den Internationalen Tag der Gehörlosen am 28. September 2014 stellte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller die besonderen Bedürfnisse von gehörlosen Menschen heraus.

„Der Plausch mit dem Kollegen, die Durchsagen in der Bahn, Diskussionen im Fernsehen – gehörlose Menschen sind von vielen Kommunikationsquellen abgeschnitten. Hörende Menschen sind sich dessen oft nicht bewusst. Ziel bayerischer Behindertenpolitik ist es deshalb, die Kommunikationsbarrieren zu beseitigen. Denn Barrierefreiheit ist mehr als nur rollstuhlgerecht. So hat Bayern bereits 2003 die Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt und im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz verankert (red. Hinweis: Art. 6). Daneben unterstützen wir die Arbeit des Bayerischen Instituts zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung für eine gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen – allein in diesem Jahr mit rund 235.000 Euro“, so Müller.

Unerlässlich für eine Kommunikation zwischen hörenden und gehörlosen Menschen sind Gebärdensprachdolmetscher, die durch das Übersetzen eine Kommunikation erst ermöglichen. Bei ihrer Vermittlung kommt den insgesamt neun Dolmetschervermittlungsstellen in Bayern eine wichtige Aufgabe zu.

„Damit Dolmetscher noch einfacher und schneller beauftragt werden können, wollen wir den Vermittlungsprozess optimieren. Dazu werden wir noch in diesem Jahr ein Modellprojekt starten, mit dem wir ein eigens entwickeltes Computerprogramm für eine bessere Vermittlung erproben. Zusammen mit der Hochschule Landshut wollen wir die Erfahrungen daraus für die Praxis nutzen. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein für ein inklusives Bayern“, so die Ministerin abschließend.

Weitere Informationen zur bayerischen Behindertenpolitik unter www.stmas.bayern.de/behinderung sowie zum Bayerischen Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung unter www.giby.de/.

StMAS, Pressemitteilung v. 26.09.2014