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StMGP: Huml wirbt für den Pflegeberuf – Bayerns Gesundheitsministerin gratuliert Absolventen der Pflegefachschule in Bamberg

26. September 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wirbt bei jungen Menschen für eine Ausbildung in den Pflegeberufen. Huml betonte anlässlich der Abschlussfeier der Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Hebammen und Entbindungspflege an der Bamberger Akademie für Gesundheitsberufe am Freitag:

„Im Pflegeberuf stehen die Menschen im Mittelpunkt der Arbeit. Gerade in einer alternden Gesellschaft gewinnt die Pflege an Bedeutung. Hier brauchen wir Menschen, die sich mit Herzblut um ihre Patienten kümmern.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Gleichzeitig steigen die Anforderungen an den Beruf, denn eine gute Pflege schließt eigenverantwortliches Handeln sowie Beratung, Begleitung und Betreuung von Patienten und Angehörigen mit ein. Daneben ist der wissenschaftliche Fortschritt im Bereich der Pflege enorm. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist daher die beste Voraussetzung, um diesen anspruchsvollen Beruf zu meistern.“

Mit rund 5,2 Millionen Menschen ist derzeit bereits jeder achte Arbeitnehmer im Gesundheitswesen tätig.

Huml unterstrich: „Die Nachfrage nach Mitarbeitern in den Gesundheitsberufen wächst. Auch die Zahl der Hebammen ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Als persönliche Ansprechpartnerinnen sind sie für die Gesundheit von Mutter und Kind unverzichtbar.“

Die Ministerin bekräftigte zugleich: „Wir lassen die Hebammen mit dem Problem der steigenden Prämien für die Haftpflichtversicherung nicht alleine. Dafür habe ich mich auch im Bund eingesetzt. Ich finde: Um eine flächendeckende Versorgung mit kompetenter Geburtshilfe auch in Zukunft sicherzustellen, ist eine angemessene Vergütung notwendig.“

Auf die finanziell schwierige Situation der Hebammen hat die Bundesregierung bereits reagiert. So wurden Lösungsvorschläge in den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Als kurzfristige Maßnahme sind die Krankenkassen seit dem 1. Juli dieses Jahres gesetzlich dazu verpflichtet, den Hebammen für Geburtshilfeleistungen, bei denen nur wenige Geburten betreut werden, einen Zuschlag zu zahlen. Diese Übergangsregelung wird ab dem 1. Juli 2015 durch einen dauerhaften Sicherstellungszuschlag ersetzt.

StMGP, Pressemitteilung v. 26.09.2014

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