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StMAS: Unterbringung von Asylbewerbern während des Erstaufnahmeverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen unverzichtbar

29. September 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller stellte heute zur aktuellen Diskussion über Unterbringungsalternativen für Asylbewerber fest, dass während des Erstaufnahmeverfahrens nicht darauf verzichtet werden kann, die Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen.

„Diese zwingende bundesgesetzliche Regelung ist notwendig und auch sinnvoll. Denn die dort ankommenden Asylbewerber werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert, medizinisch untersucht und das eigentliche Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingeleitet. Diese Verfahrensschritte können auch im Interesse der Asylbewerber nur sinnvoll gestaltet werden, wenn sie vor Ort sind.“

Eine andere Sache sei es, so die Ministerin weiter, nach Abschluss des Erstaufnahmeverfahrens angesichts des enormen Zuzugs von Asylbewerbern nach Deutschland und speziell Bayern alle Unterbringungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

„Schon heute wären über 10 % der Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften dazu berechtigt, in Privatwohnungen umzuziehen. Sie finden nur keine Wohnung. Unser Hauptanliegen muss daher sein, diesen Personen möglichst unbürokratisch Wohnsitznahme zu ermöglichen. Hierbei muss kein Angebot privater Vermieter ungenutzt bleiben. Jeder Vermieter, der dauerhaft an einen auszugsberichtigen Asylbewerber vermietet, kann seinen Beitrag leisten“, eine generelle Unterbringung in Privatwohnungen sei nicht geplant, wiederholte Müller abschließend.

Dem stimmt auch der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer zu.

StMAS, Pressemitteilung v. 29.09.2014

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