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BSG: Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Ulrich Steinwedel tritt in den Ruhestand

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Prof. Dr. Ulrich Steinwedel, geboren am 24. Juni 1949 in Heidelberg, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Regensburg. Nach seiner Göttinger Promotion im Jahr 1976 und Ableistung des Referendardienstes in Braunschweig begann er seine richterliche Laufbahn im Jahr 1978 am Sozialgericht Stade. Im Anschluss an eine Tätigkeit als Sachgebietsleiter beim Versorgungsamt Würzburg wechselte er in die bayerische Sozialgerichtsbarkeit und war ab 1980 Richter am Sozialgericht Würzburg. In den Jahren 1984/85 folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht. Nach einer Zeit am Sozialgericht Augsburg wirkte er ab 1987 als Richter am Bayerischen Landessozialgericht in München.

Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundessozialgericht im November 1991 war er Mitglied zunächst des 8. Senats (knappschaftliche Renten-, Unfall- und Krankenversicherung) und zugleich des 10. Senats (seit 1997 zuständig für die Sozialversicherung der Landwirte). Im März 2001 wechselte er als stellvertretender Vorsitzender in den 7. Senat (Arbeitslosenversicherung). Zum 1. November 2004 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt und übernahm den Vorsitz des für Streitigkeiten aus der Rentenversicherung zuständigen 13. Senats.

Prof. Dr. Steinwedel war der Pressearbeit des Bundessozialgerichts langjährig verbunden. Von 1996 bis 2004 nahm er die Aufgabe des Pressereferenten wahr und stand der Presse- und Medienarbeit dieses Gerichts auch im Anschluss als stellvertretender Pressesprecher zur Verfügung.

In seiner richterlichen Tätigkeit verband Ulrich Steinwedel wissenschaftliche Gründlichkeit mit dem Bestreben, berechtigten Anliegen der Verfahrensbeteiligten auf praktikable Weise Rechnung zu tragen. Hierbei kamen ihm seine Offenheit auch für die Befassung mit ungewöhnlichen Sichtweisen zugute, ebenso seine weitgefächerten Interessen und vielfältigen Fremdsprachenkenntnisse. Mit Vorträgen und Veröffentlichungen, unter anderem zum sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren, insbesondere der Korrektur bestandskräftiger Bescheide, zu den sozialrechtlichen Grundsätzen der Teilzeitarbeit und zur Bedeutung des Sozialstaatsprinzips in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verfolgte er das Ziel, das Sozialrecht in seiner Anwendung verständlicher und handhabbarer zu machen. Die Georg-August-Universität Göttingen, die ihm im Jahr 2005 einen Lehrauftrag für „Sozialrecht“ erteilt hatte, ernannte ihn 2011 zum Honorarprofessor.

Mit dem Erreichen der gegenwärtig geltenden Altersgrenze von 65 Jahren und 3 Monaten tritt er zum 1. Oktober 2014 in den Ruhestand.

Prof. Dr. Steinwedel wird dem Sozialrecht auch künftig nicht nur durch seine Lehrtätigkeit verbunden bleiben, sondern gleichermaßen die weitere Entwicklung der Rechtsprechung mit Interesse begleiten.

BSG, Pressemitteilung v. 30.09.2014