Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundesratsinitiative zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen

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Sozialministerin Müller: „Wir fordern bundesweite Verteilungsgerechtigkeit und finanzielle Unterstützung des Bundes“

Auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat heute eine Bundesratsinitiative zur bundesweiten Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger beschlossen.

„Gemeinsam mit den Kommunen bringen wir derzeit ein bayernweites Verteilungsverfahren der unbegleiteten Minderjährigen auf den Weg. Ohne eine ergänzende bundesweite Verteilung, wie sie bereits bei den erwachsenen Asylbewerbern erfolgt, drohen aber erhebliche Überlastungen unserer bayerischen Jugendämter. Das können wir zum Wohl der Jugendlichen nicht zulassen“, so Müller.

Bayerische Kommunen haben bei der Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen, insbesondere an den Hauptzugangsrouten, die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit erreicht. Nach einer aktuellen Prognose rechnet der Freistaat für 2014 mit mindestens 3.000 neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen. Dies bedeutet eine Versechsfachung der Vorjahreszahlen.

Mit dem Entschließungsantrag wird der Bund aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein bundesweites Verteilungsverfahren für unbegleitete Minderjährige festzulegen. Ferner wird klargestellt, dass die Sicherstellung der humanitären Hilfe für unbegleitete Minderjährige eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die zu enormen Kostenbelastungen auch der Kommunen führt. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes ist deshalb zwingend erforderlich. In diesem Zusammenhang muss auch das bundesweite Kostenerstattungsverfahren entbürokratisiert und vereinfacht werden.

„Der Bund darf Länder und Kommunen bei der Versorgung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen nicht allein lassen. Er muss finanzielle Verantwortung übernehmen. Dies ist wesentliche Voraussetzung, dass wir auch in Zukunft alle unbegleiteten Minderjährigen gut unterbringen und die Leistungsfähigkeit der kommunalen Jugendämter erhalten können“, erklärte die Ministerin abschließend.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 30.09.2014