Gesetzgebung

StMAS: Arbeitsmarkt September 2014

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Arbeitsministerin Müller: „Arbeitslosigkeit gezielt bekämpfen – Grundprinzip des Förderns und Forderns muss erhalten bleiben“

Der bayerische Arbeitsmarkt zeigt sich nach der Sommerpause mit 258.915 Arbeitslosen und einer Arbeitslosenquote von 3,7 Prozent robust und in guter Verfassung.

„Bayern liegt auch im September unangefochten auf Platz 1 aller Bundesländer. Die Zahl der Arbeitslosen ist saisonal bedingt gegenüber dem Vormonat um knapp 4.000 Personen gesunken. Wir sind bei unserem Ziel, hin zur Vollbeschäftigung bis 2018, weiterhin auf Kurs“, verkündet Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller heute anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktzahlen für September 2014.

Um diese starke Stellung auch künftig zu behaupten, müssen wir arbeitslose Menschen weiterhin bestmöglich fördern und gezielt in den Arbeitsmarkt zurückführen. Dies geht nicht ohne die Mitwirkung jedes Betroffenen.

„Die jetzt von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles beabsichtigten Lockerungen der Sanktionsmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger bewirken das Gegenteil. Das ist eine Verwässerung des Grundprinzips ‚Fördern und Fordern‘. Die Änderungen beschränken sich keineswegs nur auf eine Angleichung für die Altersgruppe unter 25 Jahre. Vielmehr bedeuten sie eine zusätzliche, deutliche Lockerung der Sanktionen für alle Leistungsberechtigten. Damit würde ein wichtiger Baustein des Erfolges der Hartz-IV-Reform beschädigt werden“, so Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 30.09.2014