Gesetzgebung

BayORH: Rechnungshofpräsidenten warnen vor Lockerung der Schuldenbremse – Kein falsches Signal senden

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Die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur sind aktuelle Themen der Haushalte von Bund und Ländern. Dabei werden zunehmend Vorschläge erörtert, die inhaltlich das Ziel haben, die Schuldenbremse zu lockern. Das wäre ein falsches Signal, meinen die Rechnungshofpräsidenten und warnen davor, solche Überlegungen weiter zu verfolgen.

Auf Initiative von Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, dem Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, hat sich gestern die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder mit diesen Themen beschäftigt und dazu folgenden Beschluss gefasst:

> Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder warnen davor, die Bund-Länder-Verhandlungen über die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern zum Anlass zu nehmen, die Schuldenbremse zu lockern und Auswege für die Erfüllung öffentlicher Ausgaben außerhalb der öffentlichen Haushalte zu eröffnen.

Angesichts der derzeitigen Rahmenbedingungen mit hohen Steuereinnahmen und niedrigen Zinsen wäre die Lockerung der Schuldenbremse eindeutig das falsche Signal.

Eine Änderung der Schuldenbremse bei Bund und Ländern könnte in anderen Ländern Europas als Aufweichen des Stabilitäts- und Wachstumspakts interpretiert werden, da der europäische Fiskalvertrag von 2013 nach dem Vorbild der deutschen Schuldenbremse festgelegt wurde.

> Die Präsidentinnen und Präsidenten fordern, den Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen. Trotz guter Rahmenbedingungen erfüllt Deutschland aktuell nicht alle Maastricht-Kriterien. Ein weiteres Ansteigen der Schuldenlast muss vermieden werden, um der Generationengerechtigkeit zu entsprechen.

> Auch in der Diskussion um die Finanzierung öffentlicher Investitionen in Deutschland muss die zukünftige Belastung der Haushalte ein wesentliches Entscheidungskriterium sein. Die Präsidentinnen und Präsidenten erinnern an ihre kritische Haltung zu ÖPP-Projekten aus den Jahren 2006 und 2011.

Projekte, die sich die öffentliche Hand nicht aus eigenen Mitteln leisten kann, darf sie ebenso wenig alternativ finanzieren. Der Einsatz von ÖPP-Projekten darf nicht zu einer Umgehung der Schuldenbremse führen.

> Die Präsidentinnen und Präsidenten stimmen mit der Bundesregierung überein, dass Mittel aus dem Schutzschirm des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht zweckwidrig für allgemeine Programme zur Förderung der Konjunktur oder Investitionsvorhaben eingesetzt werden dürfen. Aufgabe des ESM ist es, an überschuldete Mitgliedstaaten Notkredite unter subventionierten Konditionen auszureichen und durch Bürgschaften zu unterstützen, um deren Zahlungsunfähigkeit zu verhindern.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sowie der deutsche Vertreter beim Europäischen Rechnungshof tagen derzeit in Potsdam. Die Konferenz dient dazu, sich über aktuelle Themen der externen Finanzkontrolle abzustimmen und hierzu einheitliche Positionen einzunehmen.

Weitere Informationen zu Veröffentlichungen und Beschlüssen der Präsidentenkonferenz finden Sie in unserem Webangebot.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, Pressemitteilung v. 01.10.2014