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StMI: Mögliche Neueinteilung von Wahlkreisen für Bundestagswahl 2017

7. Oktober 2014 by Klaus Kohnen

Bayern erhält wegen steigender Bevölkerungszahlen voraussichtlich einen neuen zusätzlichen Wahlkreis. Damit steigt die Anzahl der bayerischen Wahlkreise von bisher 45 auf 46, bei insgesamt 299 Wahlkreisen deutschlandweit. Über die ersten Überlegungen der vom Bundespräsidenten nach dem Bundeswahlgesetz ernannten Wahlkreiskommission informierte heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den Ministerrat. Auf Bitte der Wahlkreiskommission soll das Innenministerium bis Anfang November zur Frage eines eventuellen Änderungsbedarfes bei der Einteilung der Wahlkreise in Bayern Stellung nehmen.

„Bereits in diesem sehr frühen Stadium sind wir aufgefordert, auch die Haltung der Landesverbände der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien einzuholen“, berichtete Herrmann.

Diesen wird nun Gelegenheit gegeben, sich bis zum 28. Oktober 2014 gegenüber dem Innenministerium zu äußern.

Erste Vorüberlegungen der Wahlkreiskommission sehen aufgrund der Einwohnerzahl zum Stichtag 31.12.2013 die Neubildung eines Wahlkreises im Südwesten Oberbayerns vor. Dabei schlägt die Wahlkreiskommission vor, die Landkreise Starnberg und Landsberg am Lech sowie die Große Kreisstadt Germering in einem Wahlkreis zusammenzufassen. Der Wahlkreis Fürstenfeldbruck könnte die vor der letzten Wahl an den Wahlkreis Freising abgegebene Gemeinde Petershausen wieder aufnehmen. Die Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau sollen einen Wahlkreis bilden, ebenso die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach. Kleinere Änderungen sollen sich auch ergeben für die Wahlkreise Ingolstadt (zu groß), Deggendorf (zu klein), Rottal-Inn (zu klein), Landshut (zu groß), Regensburg (zu groß), Bayreuth (zu klein), Coburg (zu klein), Fürth (zu groß) Augsburg-Land (zu groß) und Ostallgäu (zu groß).

Das Verfahren der Wahlkreiskommission durchläuft nach den Worten Herrmanns mehrere Stufen.

„Im derzeitigen noch sehr frühen und vorläufigen Verfahrensstadium werden die Landesverbände der im Bundestag vertretenen Parteien zu den ersten Überlegungen der Wahlkreiskommission angehört. In einem zweiten Schritt prüft die Wahlkreiskommission die eingegangenen Stellungnahmen, bevor die Landesregierungen unter erneuter Einbeziehung der Landesverbände der im Bundestag vertretenen Parteien nochmals Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Erst danach berichtet die Wahlkreiskommission dem Bundesinnenministerium, das den Bericht im Bundesanzeiger veröffentlicht und dem Bundestag zur Entscheidung im Januar 2015 zuleitet.“

Zur Wahrung des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit sollen alle Wahlkreise, aus denen jeweils ein Direktkandidat gewählt wird, eine prinzipiell vergleichbare Bevölkerungsanzahl aufweisen. Nach dem Bundeswahlgesetz soll ein Wahlkreis von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Bei der Detailabgrenzung sollen nach Möglichkeit auch die Grenzen von kommunalen Gebietskörperschaften, die längerfristige Bevölkerungsentwicklung, regionale Besonderheiten und die Kontinuität der Wahlkreiseinteilung berücksichtigt werden.

Unter http://www.stmi.bayern.de sind die bisherige Wahlkreiseinteilung und die Änderungsüberlegungen der Wahlkreiskommission grafisch dargestellt.

StMI, Pressemitteilung v. 07.10.2014

Redaktionelle Hinweise

Zum direkten Link über die bisherige Wahlkreiseinteilung und die Änderungsüberlegungen auf der Website des StMI: hier.

Zur Gliederung des Wahlgebietes vgl. § 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) und die dazugehörige Anlage zu § 2 Abs. 2.

 

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