Gesetzgebung

StMI: Regionalisierungsmittel – Bayern fordert mehr Geld vom Bund

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Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann fordert mehr Geld vom Bund für den Schienenpersonennah- und Regionalverkehr – Mit neuem Verteilungsschlüssel soll Bayerns Anteil von 14,98 auf 16,27 Prozent steigen

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann fordert mehr Geld vom Bund für den Schienenpersonennah- und Regionalverkehr.

„Das erforderliche Gesamtvolumen wurde gutachtlich ermittelt und beträgt nach einstimmiger Auffassung der Länderverkehrsminister 8,5 Milliarden Euro jährlich statt der derzeit unzureichenden 7,3 Milliarden Euro. Diese Mittel müssen jährlich um 2,8 Prozent erhöht werden, damit der Bedarf in den Jahren bis 2030 gedeckt werden kann. Zum Vergleich: Allein die DB Netz hat ihre Trassenentgelte seit 2002 bis heute um knapp 30 Prozent angehoben.“

Herrmann sieht die anstehende Revision der Regionalisierungsmittel als wichtige Weichenstellung für die Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs:

„Wenn wir Länder die Erfolgsgeschichte fortschreiben wollen, welche mit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs begonnen hat, dann muss uns der Bund die dafür erforderlichen Mittel bereitstellen. Seit der Freistaat Bayern den Schienenpersonennahverkehr managt, konnten die Fahrgastzahlen um 70 Prozent gesteigert werden.“

Bei der Verkehrsministerkonferenz in Kiel in der vergangenen Woche ist es den Länderministern auch gelungen, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag für einen neuen Verteilungsschlüssel der Regionalisierungsmittel zur Finanzierung ihrer Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr zu einigen.

Herrmann: „Ich begrüße es sehr, dass alle Länder bei der Revision der Regionalisierungsmittel nunmehr an einem Strang ziehen und eine Kompromisslösung bei der schwierigen Frage der Verteilung der Mittel auf die einzelnen Länder gefunden haben. So konnte eine Mittelverteilung in Aussicht genommen werden, die den Ländern mit deutlichem Mehrbedarf, insbesondere Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg neue notwendige Spielräume eröffnet. Der Anteil Bayerns soll bis 2030 von den bisherigen 14,98 Prozent auf 16,27 Prozent steigen. Das ist aus bayerischer Sicht ein gutes Ergebnis. Es kommt jetzt darauf an, dass der Bund seinen Verpflichtungen zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in den Ländern gerecht wird und den einvernehmlichen Ländervorschlag aufgreift.“

Die gesamte Bahnreform stand 1993 unter der Prämisse, dass der Bund den Ländern die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht. Da die Länder lang laufende Verkehrsdurchführungsverträge schließen, sind sie auf langfristige Planungssicherheit angewiesen.

StMI, Pressemitteilung v. 07.10.2014

Redaktioneller Hinweis: Rechtsgrundlage für die Regionalisierungsmittel ist das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz – RegG). Die anteilige Verteilung der Mittel auf die Länder regelt § 5 RegG.