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StMI: Herrmann begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts München

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Hoch erfreut zeigte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München, mit dem die Klage der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten – VVN-BdA abgewiesen wurde. Das Gericht sieht die Berichterstattung des Verfassungsschutzes über die Organisation in den Jahren 2010 bis 2013 als zulässig an.

„Durch die Klageabweisung bestätigte das Gericht die Einschätzung des Innenministeriums, dass die VVN-BdA als größte linksextremistisch beeinflusste Organisation des Antifaschismus nach wie vor auch Kontakte zu gewaltbereiten autonomen Gruppierungen unterhält. Damit ist ferner klargestellt, dass Teile dieser Organisation auch Ziele verfolgen, die im Widerspruch zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, das können wir nicht tolerieren“, so der Innenminister.

Die Verfassungsschutzberichte 2010 bis 2013 enthalten jeweils im Abschnitt ‚Linksextremismus‘ Ausführungen über die Ziele und Aktivitäten der VVN-BdA. Zudem wird die Beeinflussung durch die Deutsche Kommunistische Partei sowie die Zusammenarbeit mit offen linksextremistischen Kräften, insbesondere gewaltbereiten autonomen Gruppen, dargestellt. Anhaltspunkte für die kommunistisch linksextremistische Ausrichtung der VVN-BdA liefert dabei immer wieder deren früherer Vorsitzender und heutiger Ehrenvorsitzender, Prof. Dr. Heinrich Fink, der regelmäßig mit Aussagen in Interviews und Reden zitiert wird. Durch die Abweisung der Klage der VVN-BdA hat das Gericht die Berichterstattung über diesen Verein als rechtmäßig und verhältnismäßig anerkannt.

StMI, Pressemitteilung v. 08.10.2014