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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Bezirketag: Bayerischer Bezirketag fasst Resolution zum Bundesteilhabegesetz

9. Oktober 2014 by Klaus Kohnen

Präsident Mederer: „Ein Verschieben von Geldmitteln löst keine Probleme“

Josef Mederer, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringt es auf den Punkt:

„Die Herausforderungen bei der Eingliederungshilfe lassen sich nicht durch das Verschieben von Geldmitteln lösen.“

Der Bayerische Bezirketag hat in seiner Sitzung des Hauptausschusses in Hof die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele, die Einführung eines modernen Teilhaberechts fortzuentwickeln und die Kommunen zugleich im Umfang von 5 Milliarden Euro zu entlasten, nochmals ausdrücklich begrüßt und deren Umsetzung eingefordert.

Die bayerischen Kommunen haben sich davon eine deutliche Entlastung bei den Bezirksumlagen versprochen.

Dazu Präsident Mederer: „Der aktuelle Gesetzentwurf verfehlt das Ziel einer Entlastung bei den Ausgaben der Eingliederungshilfe. Der Vorstoß von Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs SPD-Bürgermeister Scholz, die vorgesehene kommunale Entlastung von 5 Milliarden Euro ab dem Jahre 2018 nicht mehr mit dem Bundesleistungsgesetz zu verbinden, sondern unmittelbar die Kommunen im Bereich von Hartz-IV finanziell zu entlasten, führt auf einen Holzweg.“

Denn damit, so Mederer, würden Bund und Länder das ambitionierte Ziel, eines modernen Teilhaberechtes für Menschen mit Behinderungen, aufgeben.

„Das Verschieben von Finanzmitteln mag für den Bundesfinanzminister zwar taktisch klug erscheinen, die gewaltigen Herausforderungen der Inklusion löst man dadurch aber nicht“, macht der Präsident des Bayerischen Bezirketags deutlich.

Die dritte kommunale Ebene appelliert daher an die politischen Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern, die Ziele eines modernen und zukunftsweisenden Teilhaberechtes und einer finanziellen Entlastung bei der Eingliederungshilfe weiterhin gemeinsam zu verfolgen.

„Denn eine einfache Finanzierungslösung könnte sehr schnell dazu führen, dass die Erwartungen von Menschen mit Behinderungen an ein modernes Teilhaberecht auf der Strecke bleiben. Und das gilt es unbedingt zu vermeiden“, so Mederer.

Bund und Länder müssen weiter daran arbeiten, die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Eingliederungshilfe zukunftsfest auszugestalten. Die Bezirke erwarten sich hier spätestens ab 2018 eine deutliche Entlastung vom Bund.

Der Hauptausschuss fasste vor diesem Hintergrund in Hof folgende Resolution:

Der Bayerische Bezirketag begrüßt die Absicht der Bundesregierung, ein Bundesteilhabesetz einzuführen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Koalitionsvertrag zugesagten fünf Milliarden Euro (einschließlich der „Vorab-Milliarde“) an die Kommunen zur Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe entsprechend der Belastung durch die Nettoaufwendungen in den Ländern zu verteilen.

Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, diese Forderung gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat nachdrücklich zu unterstützen.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 09.10.2014

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Bayerischer Bezirketag, Bundesteilhabegesetz, Inklusion, Kreisumlage/Bezirksumlage

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