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StMJ: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Bundesrat

10. Oktober 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Änderungen am Gesetzentwurf notwendig“

In der heutigen Debatte im Bundesrat stieß der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornografie auf ein geteiltes Echo.

„Der Entwurf der Bundesregierung ist eine gute Diskussionsgrundlage. Viele Punkte der hessischen Bundesratsinitiative vom März dieses Jahres (red. Hinweis: vgl. TOP 44b der 920. Sitzung v. 14.03.2014) sind aufgenommen worden. Bundesjustizminister Heiko Maas ist damit deutlich von seinem Referentenentwurf vom April abgerückt“, so Eva Kühne-Hörmann.

Ähnlich auch Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Ich begrüße, dass der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf viele langjährige bayerische Forderungen aufgreift. Ich denke da etwa an die Verbesserungen bei der strafrechtlichen Verjährung. Aber ich sage auch: An manchen Stellen geht der Bund nicht weit genug und schießt dafür an anderer Stelle über das Ziel hinaus! Da müssen wir noch einiges glatt ziehen!“

„An einer wichtigen Stelle aber bleibt der Gesetzentwurf hinter den Anforderungen der staatsanwaltschaftlichen Praxis zurück. Der Strafrahmen für den Besitz von kinderpornografischem Material bleibt mit einem Strafmaß von bis zu drei Jahren auch nach dem Gesetzentwurf zu niedrig. Damit gilt der Besitz von kinderpornografischem Material nach dem Gesetzentwurf weiterhin nicht als Straftat von erheblicher Bedeutung, was zur Folge hat, dass nicht alle möglichen Ermittlungsmöglichkeiten genutzt werden können. Solange die Ermittlungsbehörden zur Aufklärung eines einfachen Ladendiebstahls mehr Möglichkeiten haben als bei der Bekämpfung von Kinderpornografie, haben wir die Möglichkeiten des Rechtsstaats noch nicht ausgeschöpft“, so Hessens Justizministerin.

„Der Gesetzentwurf privilegiert somit Personen, die sich kinderpornografisches Material beschaffen. Wir müssen aber nicht nur die Anbieter in den Blick nehmen, sondern auch ein klares Zeichen an die Konsumenten setzen. Während nämlich die Anbieter solcher Inhalte oftmals vom Ausland aus operieren, schafft jeder ‚Internet-Klick‘ in deutschen Wohnzimmern erst den Markt für solche Anbieter“, so die Justizministerin.

Bayerns Justizminister Bausback fordert an mehreren Stellen Nachbesserungen: Der Entwurf der Bundesregierung führe „leider zu Schutzlücken, beispielsweise bei Aufnahmen von schlafenden nackten Kindern oder bei sexuell motivierten Großaufnahmen von Genitalien“, so Bausback.

Der bayerische Justizminister weiter: „Nachjustieren sollte man auch im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In Fällen, in denen Täter über Chatrooms oder Internet-Foren Kontakt zu Kindern aufzunehmen versuchen, um ihre pädosexuellen Interessen zu befriedigen, bleiben die Täter bislang straflos, wenn sie dabei rein zufällig und irrtümlich an erwachsene Personen geraten – etwa Eltern oder ermittelnde Polizeibeamte. Hier sollte eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden.“

Andererseits gehe es zu weit, wenn die Bundesregierung das Fotografieren nackter Personen situationsunabhängig und ganz allgemein kriminalisieren wolle, so Bausback heute in Berlin, der in diesem Zusammenhang erneut auf seinen bayerischen Gesetzentwurf verwies:

„Unser bayerischer Vorschlag knüpft daher ausdrücklich an Bilder an, die die Nacktheit von Kindern zur Schau stellen, und begrenzt die Strafbarkeit auf bestimmte, besonders strafwürdige Tathandlungen. Das erscheint mir ein vorzugswürdiger Weg!“

StMJ, Pressemitteilung v. 10.10.2014

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Familie, Kinder & Jugend, Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Verbesserter Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen, Sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB), Strafrecht/Strafprozessrecht, StrÄndG – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

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