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Staatskanzlei: Ministerrat beschließt weitere Aufgabenschwerpunkte bei den Bezirksregierungen

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Innenminister Joachim Herrmann: „Synergieeffekte werden durch Zentralisierung genutzt und Fachwissen vertieft“

Der Ministerrat hat heute beschlossen, weitere Aufgabenschwerpunkte bei den Bezirksregierungen zu bilden. Insgesamt 30 Aufgaben sollen künftig von einer oder maximal zwei Regierungen für ganz Bayern erledigt werden. Dabei handelt es sich etwa um Konzentrationen in den Bereichen Straßenverkehrsrecht, Ausbildungsförderung, Steuerbescheinigungen, Veterinärrecht, Flüchtlingswesen sowie soziale Förderung.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Ich halte es für wichtig, die Regierungen so auszurichten, dass Synergieeffekte durch Zentralisierung tatsächlich genutzt werden können.“

Durch die Bündelung von bestimmten Aufgaben bei einzelnen Regierungen könnten die Aufgaben insgesamt effizienter erledigt werden. Dies habe insbesondere zur Folge, dass dort fachliches Wissen und Know-How vertieft werde. Die Zersplitterung von Zuständigkeiten werde beseitigt, dies diene letztlich der Verwaltungsvereinfachung. Nach Ansicht des Innenministers ist es erfreulich, dass das Projekt dazu beiträgt, insbesondere die nordbayerischen Regierungen zu stärken und so laufende strukturpolitische Maßnahmen der Staatsregierung positiv zu begleiten. In der Summe wandern 31 Stellen nach Unter- und Oberfranken.

Ein besonders Beispiel nennt Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf: Die Regierung von Niederbayern übernimmt künftig Überwachungsaufgaben im Bereich der Emissionsbegrenzung von Motoren.

„Mit der Bündelung der Marktüberwachung bei einer Regierung steigt die Effizienz der Kontrollen. In Bayern gibt es nur wenige Hersteller und Importeure, die zum Beispiel motorisierte Rasenmäher anbieten. Die Unternehmen profitieren davon besonders. Künftig haben sie nur einen Ansprechpartner.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 14.10.2014