Gesetzgebung

StMGP: Berücksichtigung von Tariflöhnen für Pflegekräfte längst überfällig

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Bayerns Gesundheitsministerin begrüßt Beschluss des Gesundheitsausschusses: Bayern hat sich durchgesetzt

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml begrüßt den heutigen Beschluss des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags, künftig die Tarifvergütung in Pflegesätzen zu berücksichtigen.

Huml betonte am Mittwoch: „Diese längst überfällige Entscheidung der Koalition ist ein klares Bekenntnis für die Pflegekräfte in diesem Land. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, unsere langjährige bayerische Forderung nach einer Berücksichtigung der Tariflöhne für Pflegekräfte in Berlin durchzusetzen und dass die in Bayern geltende Regelung bald nun auch bundesweit umgesetzt werden soll.“

In Bayern wird die Tarifvergütung bereits seit 2013 in den Pflegesätzen von den Pflegekassen berücksichtigt.

Huml unterstrich: „Gute Pflege muss uns etwas wert sein. Wenn wir mehr Menschen für den Pflegeberuf gewinnen möchten, müssen diese auch angemessen bezahlt werden. Es darf nicht der Arbeitgeber der Dumme sein, der gerechte Löhne zahlt.“

Die Ministerin ergänzte: „Ich habe deshalb im Juli im Bundesrat gefordert, im Gesetz Folgendes klarzustellen: Gezahlte Tariflöhne dürfen im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen von den Kassen und Sozialhilfeträgern nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Die Praxis zeigt leider, dass dieses wichtige Signal an die Verhandlungspartner in dieser Form nötig ist.“

Union und SPD haben nun beschlossen, dass für die Beschäftigten die Tarifvergütung in der Pflege künftig in den Pflegesätzen zu berücksichtigen ist und der Einrichtungsträger nicht auf Niedriglöhne verwiesen werden kann. Das will die Koalition im Gesetz zur Pflegereform nun klarstellen. In der Vergangenheit lehnten die Kostenträger eine Tarifbezahlung der Pflegekräfte bisher häufig als unwirtschaftlich ab und verlangten niedrigere Löhne.

Huml bekräftigte: „Der Vorstoß ist ein Beweis für die Wertschätzung der Arbeit der Pflegekräfte. Sie leisten tagtäglich bei ihrem Einsatz für die pflegebedürftigen Menschen Großartiges. Fest steht für mich: Die Pflegekräfte brauchen insgesamt bessere Arbeitsbedingungen, dazu gehören neben einem angemessenen Lohn und einer guten Ausbildung auch mehr Personal und weniger Bürokratieaufwand.“

Hintergrund:

Die Pflegekassen handeln mit den Heimen bestimmte Pflegesätze aus. Diese sollen so hoch sein, dass die Einrichtungen bei einer wirtschaftlichen Betriebsführung ihre Aufwendungen und ihren Versorgungsauftrag finanzieren können. Die Koalition will im Gesetz zur Pflegereform nun klarstellen, dass die Bezahlung gemäß eines Tarifvertrags dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Die Heime als Arbeitgeber sollen im Gegenzug aber nachweisen müssen, dass das zusätzliche Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt.

StMGP, Pressemitteilung v. 15.10.2014

Redaktioneller Hinweis: Gegenstand der Ausschussberatung war der Entwurf des sog. Pflegestärkungsgesetzes I. Dessen amtliche Bezeichnung lautet: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB XI-ÄndG).