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StMUV: Außergerichtliche Schlichtungsverfahren weiter ausbauen / Erfolg für Verbraucher im Bankensektor

15. Oktober 2014 by Klaus Kohnen

Bayern setzt sich mit Nachdruck für den Aufbau eines flächendeckenden außergerichtlichen Schlichtungsangebots für alle Verbraucherstreitigkeiten ein. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München.

„Durch Schlichtungsverfahren lassen sich langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren häufig vermeiden. Davon profitieren gerade finanziell schlechter gestellte Verbraucher. Deshalb setzt sich Bayern für flächendeckende Schlichtungsverfahren in allen Branchen ein. Weiße Flecken wollen wir möglichst schnell schließen, beispielsweise im Einzelhandel. Dazu suchen wir den intensiven Dialog mit allen Beteiligten: Bund, Ländern und Verbänden.“

Einen wichtigen Erfolg für die Verbraucher gibt es bereits im Bankenbereich.

Scharf: „Die Rechte von Kunden privater Banken werden weiter gestärkt. Verbraucher haben ab dem Jahr 2015 die Möglichkeit, Streitigkeiten mit ihrer Bank bis zu einem Wert von 10.000 Euro verbindlich außergerichtlich durch einen Ombudsmann entscheiden zu lassen. Das hat für den Verbraucher klare Vorteile: Das Verfahren ist kostenfrei und die Entscheidung bindet nur die Bank. Die Weiterentwicklung des Verfahrens geht auf eine Initiative aus dem Freistaat zurück. Sie zeigt, dass wir im Dialog mit der Wirtschaft viel für die Bürger erreichen können.“

Bisher lag die Wertgrenze für Schiedssprüche bei 5.000 Euro. Bis zum 1. September dieses Jahres wurden bereits gut 5.200 Beschwerden bei dem dafür zuständigen Bankenverband eingereicht. Über 60 Prozent der Beschwerden stammen aus dem Kreditgeschäft. Im Schnitt ist jede zweite Beschwerde erfolgreich. Das Verfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken ist ein Schlichtungsverfahren, bei dem ein erfahrener Volljurist – in der Regel unter Leitung ehemaliger hochrangiger Richter – eine Rechtsstreitigkeit zwischen der Bank und dem Verbraucher entscheidet. Fällt die Entscheidung nicht im Sinne des Bankkunden aus, steht ihm weiterhin der Rechtsweg offen. Die Europäische Union schreibt die Einführung eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens zwischen Verbrauchern und Unternehmen bis Mitte 2015 vor.

StMUV, Pressemitteilung v. 15.10.2014

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