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Bayerischer Gemeindetag: Förderung nichtstaatlicher Wasserbau – Pilotprogramm Hochwasser-Audit

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Wasserwirtschaftsämter helfen

Im Rahmen der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden derzeit die Hochwasserrisikomanagement-Pläne erarbeitet. Die hierfür unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände entwickelte Handlungsanleitung beinhaltet einen Katalog sinnvoller Risikomanagementmaßnahmen. Die betroffenen Kommunen werden bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen von den Wasserwirtschaftsämtern beraten. Eine grundlegende Hochwasservorsorgemaßnahme im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden stellt dabei die Durchführung eines Audits zum Stand der örtlichen Hochwasservorsorge dar (HW-Audit).

Um zusätzliche Erfahrungen zu solchen HW-Audits sammeln zu können, legt das StMUV für das Jahr 2015 ein im Umfang begrenztes Sonderprogramm nach Nr. 2.4 der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) zur Förderung kommunaler HW-Audits auf. Das Pilotprogramm wird bayernweit maximal 20 Vorhaben umfassen und auf das Jahr 2015 begrenzt sein. Die Antragstellung interessierter Kommunen zur Förderung muss bis zum 31. Dezember 2014 am örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt erfolgen. Das StMUV sammelt die vollständigen Zuwendungsanträge bis Ende Januar 2015 und wird dann über die Aufnahme der Anträge ins Förderprogramm entscheiden. Ziel ist es, aus jedem der 17 Wasserwirtschaftsamtsbezirke möglichst ein Vorhaben in das Pilotförderprogramm aufzunehmen. Das zu fördernde HW-Audit muss den Mindestvorgaben des DWA-Merkblatts M551 „Audit Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet“ entsprechen.

Für nähere Informationen zu den Inhalten und Bedingungen des Pilotförderprogramms können sich interessierte Kommunen an das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt wenden.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 16.10.2014