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Landtag: Bildungsausschuss – Fachgespräch zum Thema Dyskalkulie

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Handelt es sich bei Dyskalkulie um eine neurobiologische Erkrankung oder um eine bloße Entwicklungsverzögerung beim Rechnen mit Zahlen und Größen? Im Dialog mit der Wissenschaft versuchten die Mitglieder des Bildungsausschusses, sich dem komplexen Thema weiter anzunähern und politische Konsequenzen für den Schulalltag daraus abzuleiten. Denn im Gegensatz zu einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) ist eine Dyskalkulie bei betroffenen Schülerinnen und Schülern bislang nicht geregelt, ein Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz nicht vorgesehen.

Bei dem Fachgespräch im Bildungsausschuss des Landtags plädierte Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne vom Klinikum der Universität München für die Anerkennung von Dyskalkulie als organisch bedingte Einschränkung:

 „Dyskalkulie ist eine Erkrankung“, betonte er.

Betroffen seien etwa zwei bis vier Prozent jener Kinder, die eine Rechenschwäche aufwiesen. Dyskalkulie lasse sich im Gehirn nachweisen, auch die Möglichkeiten der Diagnose seien mittlerweile weit fortgeschritten, führte Schulte-Körne aus. Er forderte, betroffenen Schülern einen Nachteilsausgleich zu gewähren, um deren oft hohe psychische Belastung bzw. ausgeprägte Mathe-Angst abzubauen und schulische Integration nicht zu gefährden.

Denselben Ansatz verfolgte Christine Sczygiel vom Bundesverband und Landesverband Legasthenie und Diskalkulie e.V.:

„Von Dyskalkulie betroffene Kinder sollen die Möglichkeit haben, begabungsgerecht eine Schul- und Ausbildungslaufbahn zu durchlaufen.“

Dyskalkulie habe nichts mit einer allgemeinen Intelligenzminderung zu tun, betonte sie.

Lehrstörungen sollen nicht zu Lernstörungen führen

Den Wert einer professionellen Didaktik und Förderarbeit unterstrich demgegenüber Ruth Dolenc-Petz, Seminarlehrerin für Förderlehrer. Bei der Dyskalkulie gebe es kein einheitliches Bild in der Ursachenforschung, allerdings mache die frühe Förderung der Kinder „ganz viel aus“, zeigte sie sich überzeugt. Mit Blick darauf plädierte sie dafür, verstärkt auf die Lehreraus- und -fortbildung zu setzen:

„Wir müssen die Lehrer kompetent machen, dass sie die Defizite ihrer Schüler wahrnehmen.“

Lehrstörungen, also schlechte Unterrichtsmethoden, dürften nicht zu Lernstörungen führen.

Prof. Dr. Volker Ulm, Lehrstuhl für Mathematik und ihre Didaktik an der Universität Bayreuth, zeigte anhand praktischer Beispiele eine wesentliche Aufgabe des Mathematikunterrichts der ersten Klassen auf: Die Kinder von zählenden, hin zu nichtzählenden Strategien zu begleiten. Auch er sprach sich eindeutig gegen die Gewährung eines Nachteilsausgleichs aus und plädierte dafür, betroffenen Schülern durch besondere Förderung einen neuen Blick auf die Zahlenwelt zu eröffnen.

Einen Teil dieser Anregungen hat der Landtag mit einem einstimmig verabschiedeten Antrag bereits auf den Weg gebracht. So soll die Staatsregierung Handreichungen für Lehrkräfte ausarbeiten und dafür sorgen, dass künftig Rechenschwäche und Dyskalkulie in der Lehreraus- und -fortbildung verbessert Berücksichtigung finden. Da mathematische Fähigkeiten auch in anderen Fächern, etwa Physik, Chemie, Rechnungswesen etc., notwendig sind, besteht bei den Abgeordneten zudem Konsens, dass ein Notenschutz bei Rechenschwäche die Grundsätze der gleichen Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung verletzen würde.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 16.10.2014 (von Katja Helmö)