Gesetzgebung

Landtag: Wirtschaftsausschuss stimmt für Neuregelung der Mindestabstände bei Windkrafträdern

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Mit den Stimmen der CSU-Fraktion hat der Wirtschaftsausschuss den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuregelung der Mindestabstände zwischen Windkrafträdern und der nächstgelegenen Wohnbebauung gebilligt. Auf Antrag der CSU erhielt das Werk allerdings noch kleinere Änderungen und Präzisierungen. Das Gesetz sieht vor, dass Windräder künftig mindestens das Zehnfache ihrer Höhe (10H) von der Wohnbebauung entfernt sein müssen. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn diesen alle im Umfeld der Anlage liegende Gemeinden zustimmen. Nach Einschätzung der Opposition sind mit der 10H-Regel die Windkraftausbauziele im Rahmen der Energiewende nicht zu erreichen. SPD, Grüne und FREIE WÄHLER stimmten deshalb gegen den Entwurf. Das Gesetz soll möglichst noch im November 2014 in Kraft treten.

Die CSU-Fraktion hatte noch kurz vor der Sitzung ihre seit Längerem angekündigten Änderungsanträge eingebracht. Sie seien als Konsequenz aus der Expertenanhörung im Sommer formuliert worden, erklärte der Ausschussvorsitzende Erwin Huber (CSU). Demnach kann der 10H-Mindestabstand nun auch auf gemeindefreien Flächen unterschritten werden, wenn die angrenzenden Kommunen dies befürworten. Grundsätzlich wird allen Kommunen in der Umgebung von Windkraftstandorten mit auf den Weg gegeben, die Planungen möglichst im Einvernehmen vorzunehmen. Außerdem wurde eine Bestandsschutzregel für bereits genehmigte „Konzentrationsflächen“ für Windräder eingebaut.

„Wir schaffen mit dieser Regelung Akzeptanz für die Windkraft in der Bevölkerung“, erklärte der CSU-Abgeordnete Jürgen Baumgärtner.

Sein Fraktionskollege Otmar Bernhard sprach von einem notwendigen Interessenausgleich.

„Man darf nicht nur die Interessen derer im Blick haben, die Windräder bauen wollen, sondern auch von denen, die als Anwohner davon betroffen sind“, betonte er.

Besonderen Wert legte Bernhard auf die vorgenommenen Präzisierungen.

„Ich sehe darin einen wesentlichen Fortschritt.“

Huber ergänzte, mit den Änderungen am Gesetzentwurf der Staatsregierung werde die Genehmigung von Windrädern erleichtert.

Dieser Sichtweise schloss sich die Opposition nicht an. Nach Einschätzung von Natascha Kohnen (SPD) behindert das neue Gesetz den Bau von Windkraftanlagen nicht nur, es führt auch zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Im Vergleich zum bisher gültigen generellen Mindestabstand von 800 Metern gemäß dem Baugesetzbuch sei die 10H-Regelung ein „Planungserschwernis“, sagte Kohnen. Das faktische Veto-Recht von Nachbargemeinden gegen in einem Ort geplante Windräder sei zudem ein verfassungsrechtlich nicht gedeckter Eingriff in die kommunale Planungshoheit.

Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER) sagte deshalb voraus, das Gesetz werde eine „Welle des Streits“ in die Landkreise tragen. Martin Stümpfig (Bündnis 90/Die Grünen) sah den von der CSU propagierten Bestandsschutz durch das Gesetz ausgehebelt, weil die fast überall in Bayern schon aufgestellten Regionalpläne zum Ausbau der Windkraft davon ausgenommen sind.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen- Aus den Ausschüssen v. 16.10.2014 (von Jürgen Umlauft)

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