Gesetzgebung

Staatskanzlei: Schwarzfahrer sollen stärker zur Kasse gebeten werden

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Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann setzt auf mehr Abschreckung: 60 statt 40 Euro – Schwarzfahren darf sich nicht lohnen

Das bayerische Kabinett hat heute eine Bundesratsinitiative zur Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes beim Schwarzfahren im öffentlichen Personenverkehr auf den Weg gebracht. Mit der kräftigen Anhebung um 50 Prozent von 40 auf 60 Euro möchte Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann die steigende Zahl an Schwarzfahrer besser abschrecken.

„Die Botschaft ist klar: Schwarzfahren darf sich nicht lohnen“, so Herrmann.

Die Anhebung soll nach dem Willen Herrmanns möglichst kurzfristig bereits in 2015 bundesweit in Kraft treten.

Die letzte Anhebung des erhöhten Beförderungsentgelts erfolgte Anfang 2003 von 30 auf 40 Euro. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der Beförderungserschleichungen in Bayern von 10.087 (2004) auf 18.181 Fälle (2013) fast verdoppelt. Das Dunkelfeld der nicht entdeckten oder angezeigten Schwarzfahrten dürfte erheblich höher liegen.

„Höchste Zeit also, den Schwarzfahrern empfindlich auf die Füße zu treten“, forderte Herrmann. „Denn die Zeche für die Einnahmeverluste der Verkehrsunternehmen zahlen vor allem die ehrlichen Kunden.“

Nach einer Schätzung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen sind das deutschlandweit rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Diese Einnahmeausfälle werden letztlich durch die Fahrpreise und die staatlichen Bestellentgelte ausgeglichen. Dazu kommt, dass sich seit der letzten Anhebung auch Beförderungsentgelte, Löhne und Gehälter deutlich erhöht haben.

„Mit unserer angemessenen Anhebung stellen wir die Relation zwischen den Fahrpreisen und dem erhöhten Beförderungsentgelt wieder her.“

Zudem sind laut Herrmann auch die Kosten der Verkehrsunternehmen für die Fahrkartenkontrollen und der Verwaltungsaufwand zur Einforderung des erhöhten Beförderungsentgeltes angestiegen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.10.2014