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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMBW: Wissenschaftsministerium und Hochschulen sind auf Studierendenzahlen vorbereitet – Haushalt für Hochschulen wächst

21. Oktober 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Hochschulen haben sich auf die steigenden Studierendenzahlen in den vergangenen Jahren gut vorbereitet. Der Freistaat Bayern und die staatlichen Hochschulen haben seit 2008 mit einem eigenen Ausbauprogramm über 50.000 zusätzliche Studienplätze geschaffen und zusätzliche Räumlichkeiten in einer Größenordnung von rund 175.000 Quadratmeter geschaffen. Insgesamt nimmt Bayern dazu über 300 Millionen Euro pro Jahr in die Hand und hat 4.200 Stellen geschaffen, die letzten 400 rechtzeitig vor Beginn des Wintersemesters.

Der Freistaat Bayern investiert kraftvoll in seine 9 Universitäten, 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften und 6 Kunsthochschulen Im laufenden Haushaltsjahr sind Ausgaben in Höhe von 4,77 Milliarden Euro für die Hochschulen und die Universitätsklinika vorgesehen.

In harten Verhandlungen mit dem Bund hat sich Bayern nachdrücklich für den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel für die Hochschulen stark gemacht. Der Bund wird ab 2015 die Gesamtkosten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) übernehmen. Die dadurch frei werdenden Landesmittel wollen wir – so der Haushaltsentwurf – überwiegend in Hochschulen, aber auch in Schulen reinvestieren. Der Haushaltsansatz für Hochschulen und Universitätsklinika liegt nach dem Haushaltsentwurf für 2015 bei 4,92 Milliarden Euro.

Befristete Beschäftigung im Wissenschaftsbetrieb

Befristete Beschäftigungsverhältnisse bieten die Möglichkeit, dass sich junge Nachwuchswissenschaftler – in aller Regel – für eine langfristige Tätigkeit in Forschung und Lehre, z.B. als Hochschullehrer, aber auch für eine Tätigkeit in der Wirtschaft, qualifizieren. Befristete Beschäftigungsverhältnisse spielen auch bei Forschungsprojekten auf der Basis von Drittmitteln eine wichtige Rolle.

Das Ministerium steht mit den Hochschulen über den Einsatz von Befristungen in der Wissenschaft im Dialog. Es geht um faire Verträge und klare Perspektiven, die die Interessen der Hochschulen wie auch der befristet Beschäftigten ausgewogen berücksichtigen.

Die Vergütung der studentischen Hilfskräfte wird von den Hochschulen selbst festgelegt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder regelt lediglich die Höchstsätze für deren Vergütung, die deutlich über dem ab 2015 gültigen Mindestlohn liegen. Die große Mehrzahl der bayerischen Hochschulen bezahlt bereits heute bessere Stundenlöhne für die studentischen Hilfskräfte als nach dem ab 2015 gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Die Hochschulen mit derzeit noch geringeren Vergütungssätzen liegen im Durchschnitt nicht weit unter dem Mindestlohn. Es wird daher für sie ohne größere finanzielle Mehrbelastungen möglich sein, ihre Vergütungen anzupassen.

StMBW, Pressemitteilung v. 21.10.2014

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