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StMI: Herrmann bei 46. Landrätetagung

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf der 46. Landrätetagung in Rain am Lech: Anerkennung der Leistungen bei der Bewältigung des Flüchtlingsnotstandes – Prüfung neuer Aufgabenzuschnitte für die Landratsämter

„Die Landkreise und Gemeinden leisten hervorragende und vorbildliche Arbeit bei der Bewältigung des aktuellen Flüchtlingsnotstandes. Die Unterbringung der Asylbewerber in den Landkreisen läuft auf Hochtouren, gerade auch dank Ihrer Flexibilität und Ihres Engagements“, lobte Herrmann die Landräte.

Entlastungen versprach Herrmann den Landräten neben der Schaffung weiterer staatlicher Unterbringungsplätze auch bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber. So soll künftig jeder neuen Aufnahmeeinrichtung eine zentrale Rückführungsstelle angegliedert und die bestehenden Rückführungsstellen verstärkt werden. Nur durch eine konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber werde schließlich auch die Situation bei der Unterbringung weiter entschärft.

Freilich hätten die Landratsämter außerdem noch eine Vielzahl an weiteren Aufgaben zu bewältigen. Herrmann denkt deshalb auch über neue Aufgabenzuschnitte nach.

„Eine Möglichkeit könnte beispielsweise darin bestehen, die Fachkompetenz zu Erfüllung einiger staatlicher Aufgaben bei bestimmten Landratsämtern schwerpunktmäßig zu bündeln. Das wäre ein neuer Ansatz der Zusammenarbeit.“

Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden möchte der Innenminister die Realisierungschancen dazu ausloten.

Aktuell gibt es bei den Landratsämtern rund 4.360 staatliche Personalstellen. Der Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 sieht 50 neue Stellen für die Landratsämter vor, insbesondere für den Vollzug des Immissionsschutzrechtes wie für die örtlichen Gutachterausschüsse. Ebenso sollen die Mittel für den flexiblen Personaleinsatz über die Fachbereiche hinweg mehr als verdreifacht werden, auf ein Million Euro.

„Auch der Wegfall dreimonatiger Sperren bei der Wiederbesetzung von Stellen müsste den Landratsämtern einen Kapazitätsgewinn bringen, der sich durchaus sehen lassen kann.“

StMI, Pressemitteilung v. 23.10.2014