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Bayerischer Gemeindetag: Kommunaler Finanzausgleich 2015

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Das Spitzengespräch zum Kommunalen Finanzausgleich 2015 hat am 3. November 2014 stattgefunden. Die kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben sich mit Staatsminister Dr. Markus Söder und Staatsminister Joachim Herrmann im Beisein des Haushaltsausschussvorsitzenden Peter Winter über die finanzielle Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs 2015 verständigt.

Dem Kommunalgipfel mit Ministerpräsident Seehofer am 6. November 2014 bleiben die Themenkomplexe Ganztagsschule, Barrierefreiheit, Inklusion und Asyl (einschließlich der Kostentragung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) vorbehalten.

Das Gesamtvolumen des Kommunalen Finanzausgleichs 2015 beträgt 8,29 Mrd. Euro. Dies stellt einen Zuwachs von 248,5 Mio. Euro (+ 3,1 %) dar. Die reinen Landesleistungen haben sich auf 7,82 Mrd. Euro erhöht (+ 4,0 %).

Die sog. blaue Liste (Zahlentableau) zum Kommunalen Finanzausgleich 2015 stellen wir den Mitgliedern des Bayerischen Gemeindetags zur Verfügung. Ergänzend weisen wir auf Folgendes hin:

1. Allgemeiner Steuerverbund

Trotz intensiver Verhandlungen wurde die prozentuale Beteiligung am Allgemeinen Steuerverbund mit 12,75 % nicht erhöht. Der Kommunalanteil beträgt 3,9 Mrd. Euro. Dies stellt einen Zuwachs von 212,9 Mio. Euro (+ 5,7 %) dar. Dabei werden die Umschichtungen für die Bedarfszuweisungen (+ 4 Mio. Euro), die Investitionspauschale (+ 11 Mio. Euro) und für die für Zuweisungen nach Art. 10 FAG für Schulen, Kindertageseinrichtungen u. a. um 32 Mio. Euro erhöht. Die Umschichtung nach Art. 15 FAG für die Bezirke erhöht sich um 4 Mio. Euro, die jedoch durch eine geringere Umschichtung aus dem Kfz-Steuerersatzverbund kompensiert wird.

2. Schlüsselzuweisungen

Für die Schlüsselzuweisungen stehen im FAG 2015 3,143 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies stellt eine Steigerung um 161,9 Mio. Euro (+ 5,4 %) dar. Damit werden die kommunalen Verwaltungshaushalte nachhaltig gestärkt und die Investitionsfähigkeit der Kommunen erhöht. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Personen mit Nebenwohnsitzen ab dem Jahr 2015 in gleichmäßigen Schritten bis zum Jahr 2019 zurückgeführt werden.

3. Kfz-Steuerersatzverbund

Der Kommunalanteil am Kfz-Steuerersatzverbund bleibt unverändert bei 52,5 %. Die zur Verfügung stehenden Mittel betragen 813 Mio. Euro. Die Mittel für den Straßenbau und Unterhalt werden von bisher 299 Mio. Euro auf 314,3 Mio. Euro (+ 15 Mio. Euro) erhöht. Mit diesen zusätzlichen Mitteln wird die Revision der Festbeträge bei der Berechnung der Straßenunterhaltungspauschalen finanziert. Daneben können die Pauschalen für den Straßenunterhalt und Winterdienst im Jahr 2015 um rund 4,5 % angehoben werden. Diese Erhöhung dient nicht zuletzt dazu, die bestehenden Investitionsrückstände abzubauen und beim Winterdienst einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen.

4. Grunderwerbsteuerverbund

Der Kommunalanteil am Grunderwerbsteuerverbund bleibt unverändert bei 8/21. Der Ansatz für den kommunalen Bereich weist einen Zuwachs von 19,8 Mio. Euro (+ 3,7 %) auf und beträgt nun 553,1 Mio. Euro. Die Mittel werden nach Maßgabe des örtlichen Aufkommens auf die kreisangehörigen Gemeinden zu 3/7 und auf die Landkreise zu 4/7 aufgeteilt. Den kreisfreien Städten bzw. Großen Kreisstädten fließt ihr Anteil in voller Höhe zu. Nachdem der Zuwachs an Grunderwerbsteuer sich regional unterschiedlich verteilen dürfte, ist davon auszugehen, dass das Steueraufkommen vor allem in den Ballungsräumen gewachsen ist.

5. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich)

Die Einkommensteuerersatzleistungen nach Art. 1 b FAG steigen um 16,69 Mio. Euro (+3,1 %), der Ansatz beträgt für den Finanzausgleichzeitraum 2015 547,16 Mio. Euro.

6. Krankenhausfinanzierung

Der Ansatz zur Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG wird auch im Jahr 2015 bei 500 Mio. Euro stabil gehalten. Diese Beträge stehen für den Bau und die Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung. Innerhalb des Ansatzes wird eine Umschichtung mit einem Volumen von 10 Mio. Euro zu Gunsten der Großgeräteförderung vorgenommen.

7. Hochbauförderung (Art. 10 FAG)

Die Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus werden um 37,2 Mio. Euro (+ 9,5 %) auf 429,8 Mio. Euro erhöht. Diese Erhöhung kommt sowohl dem Neubau wie auch der Generalsanierung, vor allem von Schulen und Kindertageseinrichtungen, zugute. Der Orientierungswert wird für Kommunen mit durchschnittlicher Finanzlage um 5 % auf 40 % angehoben.

Daneben werden die Kostenrichtwerte um 6 % (einschließlich der Erhöhung der Baunebenkostenpauschale um 4 %) erhöht. Bereits im Vorfeld wurde die Bagatellgrenze für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit bzw. Inklusion von 100.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt und die Förderung von General- und Teilsanierungen verbessert.

8. Investitionspauschale

Nach den kräftigen Anhebungen der Mittel für die Investitionspauschale in den Jahren 2012 bis 2014 wird der bisherige Ansatz von 365 Mio. Euro um weitere 11 Mio. Euro auf 376 Mio. Euro erhöht. Die Mittel stammen aus der Abwasserförderung und dienen einer weiteren Erhöhung der Mindestinvestitionspauschale. Mit dieser Erhöhung gelingt es, den bisher bei 105.000 Euro liegenden Basiswert der Mindestinvestitionspauschale weiter zu erhöhen (vgl. Art. 12 Abs. 3 FAG). Die von der Umlagekraft der jeweiligen Gemeinde abhängige Mindestpauschale wird somit erneut steigen, der exakte Wert kann derzeit noch nicht genannt werden.

9. Zuweisungen zur Schülerbeförderung

Die Zuweisungen für die Schülerbeförderung steigen um 2 Mio. Euro (+ 0,6 %) auf 314 Mio. Euro. Damit gelingt es, die durchschnittliche Ausgleichsquote von 60 % zu halten. Eine Erhöhung der Förderquote konnte im Verhandlungswege nicht erreicht werden.

10. Allgemeine Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfe

Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, der in den Jahren 2013 und 2014 100 Mio. Euro betrug, wird um 20 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro erhöht. 16 Mio. Euro stammen dabei aus allg. Haushaltsmitteln des Staats, 4 Mio. Euro aus dem Anteil am Allgemeinen Steuerverbund. Dabei wird besonders notleidenden Gemeinden und Landkreisen im Sinne von Struktur- bzw. Stabilisierungshilfen gezielt geholfen. Die Vergabe der Hilfen orientiert sich u. a. an Kriterien wie unterdurchschnittliche Steuerkraft, erhebliche Einwohnerverluste, Rückgang von Arbeitsplätzen aber auch akute Haushaltsnotlagen. Eine Rolle spielen daneben der Stand der Verschuldung sowie der jeweilige Standard im Rahmen der Aufgabenerfüllung. Bei der erstmaligen Vergabe im Jahr 2013 wurde in erster Linie auf die Tilgung von Schulden (ohne Vorfälligkeitsentscheidungen) Wert gelegt. Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen 2014 wurden nun die Vorgaben zur Verwendung der Stabilisierungshilfen flexibilisiert: Seit 2014 kann ein begrenzter Anteil der gewährten Stabilisierungshilfen zur notwendigen Verbesserung und dem Erhalt der kommunalen Grundausstattung eingesetzt werden. Dieser eingeschlagene Weg wird konsequent fortgesetzt.

11. Sozialhilfeausgleich an die Bezirke (Art. 15 FAG) und Belastungsausgleich Harz IV

Das Volumen von Art. 15 FAG bleibt mit 648,58 Mio. Euro unverändert. Gleichzeitig reduziert sich der Belastungsausgleich Harz IV um 9,1 Mio. Euro (- 12,2 %) auf 65,5 Mio. Euro.

Trendberechnungen bei der Umlagekraft 2015 haben ergeben, dass das Aufkommen an Bezirksumlagen bei gleichbleibenden Umlagesätzen bayernweit um ca. 163 Mio. Euro ansteigt. Bei einem angenommenen Ausgabenmehrbedarf von rund 140 Mio. Euro und einer noch Entlastung von rund 17 Mio. Euro stehen somit den o. g. Mehreinnahmen von ca. 163 Mio. Euro 123 Mio. Euro an zusätzliche Belastung gegenüber. Insoweit ergibt sich rechnerisch ein Spielraum von rund 40 Mio. Euro, verteilt auf alle Bezirke, der sich natürlich in den jeweiligen Bezirken unterschiedlich gestalten wird. Insoweit wird auch für die Bezirksumlagen im Jahr 2015 im Regelfall ein gewisser Spielraum für die Senkung der Umlagesätze gesehen.

Für die Entwicklung der Kreisumlagen bzw. Kreisumlagesätze in 2014 gilt Vergleichbares.

12. Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs

Zwischenzeitlich wurde den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern die Endfassung des Gutachtens zur Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat hierzu erste Berechnungen in Auftrag gegeben. Nach Einschätzung des Finanzministeriums trägt das Ergebnis der Zielsetzung des Gutachtenprozesses, die Systemgerechtigkeit zu erhöhen und insbesondere die Belange strukturschwacher Kommunen noch besser zu berücksichtigen, nicht ausreichend Rechnung. Sie wurden deshalb der Arbeitsgruppe auch nicht zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen wurde im Rahmen des Spitzengesprächs folgende Übereinkunft getroffen:

1. Der kommunale Finanzausgleich ist ein lebendiges System. Seine Normen werden regelmäßig überprüft und an neue Herausforderungen angepasst. Aktuell wird die größte Leistung des kommunalen Finanzausgleichs, die Gemeindeschlüsselzuweisung auf ihre Verteilungsgerechtigkeit hin überprüft. Hierzu wurde vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und den vier kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam ein Gutachten in Auftrag gegeben.

2. Gemeinsames Ziel ist es, die Systemgerechtigkeit zu erhöhen und insbesondere die Belange strukturschwacher Kommunen noch besser zu berücksichtigen. Wir wollen eine Reform mit Augenmaß: Schwache sollen gestärkt werden, ohne Starke zu überfordern. Wir wollen eine Reform mit Sorgfalt und Fingerspitzengefühl: Dabei geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die Änderungen sollen daher erst mit dem FAG 2016 umgesetzt werden.

3. Die zwischenzeitlich vom Gutachter vorgelegte Endfassung des Gutachtens enthält Ansätze und Denkanstöße, die nunmehr einer eingehenden Prüfung bedürfen. Die Auftraggeber stimmen überein, dass der Gutachter seine Ergebnisse in den Gremien der Auftraggeber vorstellen darf. Im Übrigen ist das Gutachten bis zur Abnahme von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln.

4. Ob und wieweit das Gutachten im Hinblick auf die unter Nr. 2 dargestellten Ziele umgesetzt werden kann, müssen die Probeberechnungen zeigen. Dazu lässt das Gutachten ausreichend Gestaltungsspielraum. Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und den kommunalen Spitzenverbänden werden noch im Laufe der Woche die Probeberechnungen zu den Gutachtermodellen und weiteren Modellvarianten, die das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Auftrag gegeben hat, übermittelt. Die Ergebnisse der Probeberechnungen sind vertraulich zu behandeln.

5. Das Gutachten und die Modellvarianten werden anschließend in der staatlich-kommunalen Arbeitsgruppe beraten. Ziel ist es, bis zum Frühjahr 2015 einen gemeinsamen Reformvorschlag zu präsentieren.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 04.11.2014