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StMFLH: Hintersberger stellt neuen Referenzpunkt für GPS-Geräte und Smartphones in Fürstenfeldbruck vor

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Jeder bayerische Landkreis wird einen Messpunkt erhalten

Ob Smartphone oder Navigationsgerät: Zur exakten Positionsbestimmung werden Koordinaten benötigt. Die Welt ist von einem unsichtbaren Koordinatensystem überzogen. Ohne dieses wäre das Leben in der modernen High-Tech-Gesellschaft gar nicht möglich. Mehr als 50 Navigationssatelliten umkreisen ständig die Erde.

„Die Bayerische Vermessungsverwaltung will allen Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft kostenlos ermöglichen, die Genauigkeit ihres GPS-Empfängers vor Ort zu ermitteln. Auch im Landkreis Fürstenfeldbruck steht jetzt ein Referenzpunkt zur Verfügung“, teilte Staatssekretär Johannes Hintersberger bei der Vorstellung des neuen Referenzpunkts am Mittwoch (5.11.) in Fürstenfeldbruck mit.

Wanderer, Auto- oder Fahrradfahrer nutzen GPS-Geräte als Navigationshilfe. Außerdem können damit Fotos oder Videos im Netz positioniert werden. Jeder bayerische Landkreis soll deshalb mindestens einen öffentlichen Geodätischen Referenzpunkt erhalten. Der Referenzpunkt stellt die Verbindung zwischen dem weltweiten Koordinatensystem und einem Punkt auf der Erdoberfläche her. In Fürstenfeldbruck wird er durch eine gravierte Metallplatte mit den Koordinaten sowie einer Erläuterungstafel gekennzeichnet. In Bayern wurden bislang 17 Referenzpunkte eingerichtet.

Hintersberger: „Der Platz am Ufer der Amper ist für den Geodätischen Referenzpunkt ideal gewählt.“

Er liegt in der Nähe vieler Sehenswürdigkeiten wie z.B. der Altstadt, der Pfarrkirche St. Magdalena oder dem ehemaligen Klosterareal Fürstenfeld. Ganz in der Nähe verläuft der „Ammer-Amper-Radweg“.

„Das gibt vielen Menschen die Möglichkeit, das eigene GPS-Gerät sprichwörtlich im Vorbeigehen ohne großen Umweg auf Genauigkeit zu prüfen“, stellte Hintersberger fest.

Koordinaten des Referenzpunkts in Fürstenfeldbruck:

  • 48° 10,6068‘ nördl. Breite
  • 10° 15,3216‘ östl. Länge
  • 517,8 Meter über Normalnull

StMFLH, Pressemitteilung v. 05.11.2014