Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe

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Bezirketagspräsident Mederer: „Eine Entlastung der Bezirke ist noch nicht erreicht“

Ein Thema beim heutigen Kommunalgipfel mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer war die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe. Nach dem Koalitionsvertrag in Berlin will der Bund die Kommunen ab dem Jahr 2018 mit insgesamt 5 Milliarden Euro von den Kosten der Eingliederungshilfe bzw. des bis dahin zu schaffenden Bundesteilhabegesetzes entlasten. Ziel der Bezirke als alleiniger Kostenträger dieser Leistungen in Bayern sei es daher, den Bund dauerhaft an der Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderung zu beteiligen, so hob Bezirketagspräsident Mederer hervor.

„Zu dem fordern wir mit Nachdruck, dass diese Kostenbeteiligung auch unmittelbar den Bezirken zufließt“, so Mederer.

Die heute geäußerte Absicht des Bayerischen Ministerpräsidenten, die vom Bund zugesagte Entlastung von 5 Milliarden Euro durch eine Erhöhung der gemeindlichen Umsatzsteuerbeteiligung auf die Kommunen zu verteilen, sei so Mederer für die Bezirke ein zweischneidiges Schwert.

„Denn davon profitieren zwar die bayerischen Kommunen, die Bezirke werden sich aber die für die Eingliederungshilfe notwendigen Mittel dann auch weiterhin über eine vergleichsweise hohe Bezirksumlage bei den Kommunen beschaffen müssen“, mahnte der Bezirketagspräsident.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 06.11.2014