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Bayerischer Gemeindetag: Sitzplatzgarantie in Schulbussen gibt es nur, wenn der Freistaat die Kosten dafür übernimmt

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Gemeindetag hält eine Sitzplatzgarantie derzeit für nicht realisierbar

Der Bayerische Gemeindetag hält eine Sitzplatzgarantie für Schülerinnen und Schüler in Schulbussen nur dann für realisierbar, wenn der Freistaat Bayern die Kosten für zusätzliche Schulbusse und zusätzlichem Personal übernimmt.

„Nicht alles, was wünschenswert ist, kann derzeit verwirklicht werden“ sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl heute in München.

„Dazu gehört auch der Wunsch nach einer Sitzplatzgarantie in Bussen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden. Es ist zwar verständlich, dass Eltern für ihre Kinder eine Sitzplatzgarantie anstreben – allein die Kosten hierfür wären für die Kommunen nicht bezahlbar. Eine massive Aufstockung der eingesetzten Busse wäre notwendig, mit zusätzlichem Fahrerpersonal und zusätzlichen Fahrten bei Unterrichtsende. Da der Freistaat Bayern nach derzeitiger Rechtslage lediglich 60 Prozent der Schülerbeförderungskosten übernimmt, käme auf die Gemeinden und Städte bei einer Sitzplatzgarantie eine Kostenlawine zu.“

Brandl wies darauf hin, dass ein Großteil der Schülerbeförderung über den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr, also über S-Bahnen, U-Bahnen, Stadtbusse und Busse des allgemeinen ÖPNV abgewickelt wird. In diesem Bereich wäre eine Sitzplatzgarantie für Schüler überhaupt nicht verwirklichbar. Außerdem sei das Stehen in Schulbussen durchaus zumutbar, da die Strecke zur Schule zumeist nicht allzu lang ist.

Brandl: „Eine Sitzplatzgarantie für jede Schülerin und jeden Schüler kann und wird es voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht geben.“

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 06.11.2014