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Staatskanzlei: Kommunalgipfel der Bayerischen Staatsregierung

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Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler große Gemeinschaftsaufgaben / Gesamtgesellschaftlicher Schulterschluss erforderlich

Die Bayerische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände Bayerns haben sich heute im Rahmen eines Kommunalgipfels in der Staatskanzlei über das weitere Vorgehen in den Bereichen Barrierefreiheit und Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler verständigt. Der Einladung von Ministerpräsident Horst Seehofer waren der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags Dr. Ulrich Maly, der Präsident des Bayerischen Gemeindetages Dr. Uwe Brandl, der Präsident des Bayerischen Landkreistag Christian Bernreiter, der Präsident des Bayerischen Bezirketags Josef Mederer sowie die Kabinettsmitglieder Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber, Innenminister Joachim Herrmann, Finanzminister Dr. Markus Söder, Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle und Sozialministerin Emilia Müller gefolgt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die weitere Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und die Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler. Es bestand Einigkeit, dass es sich dabei um große Gemeinschaftsaufgaben handelt, die nur im gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss zu bewältigen sind. Im Einzelnen standen am Ende des Kommunalgipfels folgende Ergebnisse:

Bayern barrierefrei 2023

Zwischen Freistaat und Kommunalen Spitzenverbänden besteht Einigkeit, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum von hoher Bedeutung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam und schrittweise zu schultern ist, jeder in seiner Verantwortung. Staatsregierung und Kommunale Spitzenverbände gründen eine Arbeitsgruppe, in der prioritäre Handlungsfelder für die Verwirklichung der Barrierefreiheit in den Kommunen vor Ort diskutiert und entwickelt werden sollen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen bereits im Frühjahr 2015 vorliegen.

Der Freistaat ist sich seiner Verantwortung bewusst und investiert selbst kräftig in Barrierefreiheit. Prioritär sind dabei die drei Handlungsfelder „Mobilität“, „Bildung“ und „staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind“. Für diese drei Handlungsfelder steht in den Jahren 2015/2016 allein von Seiten des Freistaats ein Investitionsvolumen von 192,6 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag angekündigt, mehr als 12 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2015/2016 zusätzlich aus der Fraktionsreserve einzuplanen.

Bereits in den Vorjahren hatte der Freistaat deutlich mehr als 70 Millionen Euro pro Jahr allein in die drei priorisierten Handlungsfelder investiert. Realistisches Ziel ist, dass bereits bis 2018 nahezu alle staatlichen Gebäude mit Publikumsverkehr barrierefrei zugänglich sind.

Daneben investiert der Freistaat zusätzlich beispielsweise über seine Wohnungsbau-, Tourismus- und Städtebauförderung, das Krankenhausfinanzierungsgesetz oder für barrierefreie Webangebote jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag in die Barrierefreiheit. So flossen beispielsweise seit 2008 über 400 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel von Bund und Freistaat in die Erneuerung des öffentlichen Raums. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum bis zu 40 Millionen Euro für die Barrierefreiheit aufgewendet wurden.

Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Darauf beharrlich und nachhaltig hinzuwirken, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Beitrag leisten müssen. Der Dank der Staatsregierung gilt Wirtschaft und Kommunen, die die Barrierefreiheit in ihren Verantwortungsbereichen ebenfalls bereits mit hohem Investitionsaufwand vorangetrieben haben.

Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler

Freistaat und Kommunale Spitzenverbände begreifen den bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler als gemeinsame Aufgabe. Beide Seiten werden auch in Zukunft erhebliche Anstrengungen unternehmen, um durch qualitätvolle Angebote für noch mehr Chancengerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen. Freistaat und kommunale Spitzenverbände vereinbaren, die beim Bildungsgipfel 2009 beschlossene Ganztagskonzeption weiterzuentwickeln. Folgende Eckpunkte legen die Strukturen ab dem Schuljahr 2016/2017 fest, entsprechende Modellversuche werden bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 ermöglicht.

Neu eingeführt wird die offene Ganztagsgrundschule, für die der Freistaat eine Finanzierung in dreistelliger Millionenhöhe bis zum Ende der Legislaturperiode einplant. Dies bedeutet einen großen Schritt für die Umsetzung der Ganztagsgarantie. Gleichzeitig werden sowohl Eltern als auch Kommunen deutlich entlastet.

Ganztägige schulische Angebote sind für die Eltern mit Ausnahme des Mittagessens grundsätzlich kostenfrei. Die Kommunen können die Eltern an den Kosten außerschulischer Bildungs- und Betreuungsangebote sowie im Einzelfall notwendiger Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligen. Die Teilnahme an ganztägigen Angeboten ist freiwillig. Die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Halbtags- und Ganztagsschule bleibt gewährleistet.

Freistaat und Kommunen sind sich im Übrigen einig, dass die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Verzahnung schulischer Ganztagsangebote mit Angeboten der Jugendhilfe (insbesondere Hort) intensiviert werden sollten. Zur Ausgestaltung von Kooperationen vereinbaren Freistaat und Kommunale Spitzenverbände weitere Gespräche. In einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Bildungsminister Spaenle sollen die damit verbundenen Grundsatzfragen erörtert werden.

Für die Umsetzung der Ganztagsgarantie stellt der Freistaat laut dem Haushaltsentwurf 2015/2016 insgesamt rund 410 Millionen Euro zur Verfügung.

Asyl: Kostenverteilung für unbegleitete Minderjährige

Der starke Anstieg des Zugangs unbegleiteter Minderjähriger stellt die Bezirke vor große Herausforderungen. Freistaat und Kommunale Spitzenverbände waren sich einig, dass mit der Bundesratsinitiative Bayerns zur gerechten Verteilung unbegleiteter Minderjähriger (BR-Drucksache 444/14; PDF, 263 KB) der richtige Weg beschritten wird. Eine sinnvolle Lösung, auch der finanziellen Fragen, liegt in einer bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen nach einem gerechten Verteilungsschlüssel, mit dem Ergebnis, dass jedes Land die Kosten für seine Jugendlichen trägt und eine bundesweite Kostenverteilung hinfällig wird. Für die bayerischen Bezirke bedeutet dies eine nachhaltige Entlastung. Zudem gilt nach wie vor, dass der Freistaat Bayern den Bezirken die Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen, für die ein bayerisches Jugendamt zuständig ist, in vollem Umfang erstattet.

Kommunaler Finanzausgleich 2015

Die Finanzausgleichsleistungen 2015 steigen gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent (248,5 Millionen Euro) auf insgesamt fast 8,3 Milliarden Euro und erreichen damit ein neues Rekordvolumen. Im Vergleich zu 2011 bedeutet das eine Steigerung um 20,6 Prozent und 1,4 Milliarden Euro innerhalb von vier Jahren.

Die Schlüsselzuweisungen übersteigen mit einem Zuwachs von 161,7 Millionen Euro erstmals die 3-Milliarden-Euro-Schwelle, insgesamt sind 3,135 Milliarden Euro vorgesehen. Das bedeutet eine Stärkung der Kommunalhaushalte und erhöht die Investitionsfähigkeit der Kommunen.

Die Förderung des kommunalen Hochbaus wird um 37,2 Millionen Euro auf 429,8 Millionen Euro aufgestockt. Damit wird die Anhebung des Orientierungswerts für den Fördersatz für Kommunen mit durchschnittlicher Finanzlage auf 40 Prozent und die Absenkung der Bagatellgrenze für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit und Inklusion von 100.000 Euro auf 25.000 Euro finanziell unterfüttert.

Die Mittel für den kommunalen Straßenbau und -unterhalt werden um 15 Millionen Euro auf 314,3 Millionen Euro erhöht.

Die Krankenhausfinanzierung wird auf dem hohen Niveau von 500 Millionen Euro fortgeführt. Die Krankenhausträger erhalten mehr eigene Spielräume durch eine Erhöhung der Jahrespauschalen um insgesamt 10 Millionen Euro.

Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, der erst im Jahr 2013 auf 100 Millionen Euro vervierfacht wurde, wird nochmals um 20 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro aufgestockt, um verschuldeten Kommunen noch wirksamer helfen zu können.

Die Zuweisungen an die Bezirke werden auf hohem Niveau von 648,6 Millionen Euro fortgeführt.

Die Zuweisungen für die Schülerbeförderung steigen um 2 Millionen Euro auf nunmehr 314 Millionen Euro.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 06.11.2014