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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 7. November 2014

6. November 2014 by Klaus Kohnen

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen weiterer Baustein, um notleidenden Menschen aus Krisengebieten zu helfen  / Steuerhinterziehung entschlossen bekämpfen, wichtiges Signal an ehrlichen Steuerzahler / Bayern setzt auf Mietpreisbremse, Mieten, aber nicht Investitionen bremsen / mehr Transparenz des Regierungshandelns – Bayern veröffentlicht Abstimmungsverhalten im Bundesrat“

Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (TOP 48):

Die Staatsregierung wird den Änderungen des Bauplanungsrechts zur erleichterten Unterbringung von Asylbewerbern zustimmen.

„Der schnelle Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens belegt einmal mehr: Bund und Länder arbeiten bei dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung effektiv zusammen und finden pragmatische Lösungen. Der Maßnahmenkatalog unterstützt den von uns beschlossenen Winternotfallplan, der die Aufstockung der Unterbringungskapazitäten noch vor dem nahenden Winter sicherstellt“, erklärte Huber.

Angesichts dieser besonderen Notsituation soll auch die Nutzung von Gebäuden erleichtert werden, die für die Unterbringung von Asylbewerbern geeignet sind, jedoch allein wegen ihrer Lage in Gewerbegebieten oder in Ortsrandlagen bislang nicht genutzt werden konnten.

„Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein, um bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme voranzukommen und den notleidenden Menschen aus den Krisengebieten zu helfen“, so der Minister.

Bayerns Bundesratsminister kündigte an, dass die Staatsregierung auf weitere Lösungen beim Thema Asylbewerber drängt:

„Der Bund muss dringend die Asylverfahren beschleunigen. Daher begrüßen wir, dass der Bund der Forderung der Staatsregierung nachgekommen ist und das Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in 2015 weiter aufstocken wird. Darüber hinaus muss sich der Bund für eine europaweit gerechte Verteilung der Flüchtlinge einsetzen. Weiterhin müssen wir der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme durch Bekämpfung von Missbrauch der Sozialleistungen konsequent entgegenwirken. Ziel ist es, die wirklich Schutzbedürftigen zu erreichen. Sonst leidet auf Dauer die Akzeptanz in unserer Bevölkerung. Jeder, der berechtigt zu uns kommt, soll bei uns offen aufgenommen werden.“

Zur Änderung der Abgabenordnung (TOP 26):

Bayern unterstützt den Gesetzentwurf zur Verschärfung der Bestimmungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten.

Bundesratsminister Huber: „Steuerhinterziehung muss entschlossen bekämpft werden. Gerade bei Steuerdelikten in größerem Umfang sehen wir zukünftig noch genauer hin. Wir ziehen die Stellschrauben für eine Selbstanzeige an und machen diese spürbar teurer. Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Das ist ein wichtiges Signal an alle ehrlichen Steuerzahler.“

Nach Auffassung Hubers ist es aber grundsätzlich richtig, das Institut der Selbstanzeige als solches zu erhalten. Niemand solle unnötig kriminalisiert werden, falls eine versehentlich falsche Steuererklärung im Nachhinein korrigiert werde. Dies sei insbesondere für Unternehmen bei der Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteueranmeldung wichtig, ergänzte der Minister.

Zur Mietpreisbremse (TOP 31):

Die Staatsregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass Wohnraum für Menschen mit niedrigerem Einkommen bezahlbar bleibt.

Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Ohne Instrumente zur Dämpfung des Mietanstiegs kommen wir in der gegenwärtigen Situation vor allem in den Ballungsräumen nicht aus. Deshalb setzt Bayern auf die Mietpreisbremse.“

Huber unterstrich, dass eine Mietpreisbremse jedoch nur dann sinnvoll sei, wenn dadurch keine Investitionen verhindert werden:

„Eine Stagnation des Wohnungsangebots würde dem Zweck der Mietpreisdämpfung eindeutig zuwiderlaufen. Gerade in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten brauchen wir dringend ein größeres Angebot von Mietwohnungen. Es ist richtig und wichtig, dass in dem Gesetzentwurf die Mieten, nicht aber die Investitionen gebremst werden.“

Bayern befürwortet deshalb ausdrücklich die Regelung, bei Neubauten neben Erstvermietungen auch Anschlussvermietungen von der Mietpreisbremse auszunehmen.

„Die Bereitschaft zur Investition in den Wohnungsneubau hängt stets von einer längerfristigen Kalkulation ab“, erklärte der Minister.

Zur Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens Bayerns im Bundesrat:

„Bayern wird künftig sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat veröffentlichen. Dies ist ein Bekenntnis zu größtmöglicher Transparenz unseres Regierungshandelns, wie es Ministerpräsident Seehofer in seiner Regierungserklärung angekündigt hat“, erklärte Bayerns Bundesratsminister.

Die Staatsregierung werde, so Huber, im Nachgang zu jeder Sitzung der Länderkammer ihr Votum auf der Internetseite der Bayerischen Vertretung in Berlin http://www.bayern.de/berlin unter der Rubrik „Bayern im Bundesrat“ mitteilen. Aus Gründen des besseren Verständnisses werden die bayerischen Voten zusammen mit den Ergebnissen aller Abstimmungen im Bundesrat veröffentlicht.

Huber: „Die Bürger sind interessierter und kompetenter denn je. Die Informationsangebote der Politik müssen zugänglicher, umfassender und moderner werden. Dafür bietet das Internet eine große Chance.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 06.11.2014

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Familie, Kinder & Jugend, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Abgabenordnung (AO), Armutszuwanderung (Freizügigkeit), Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen, Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO (Selbstanzeige), Mietpreisbremse, Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG), Steuerdelikte (AO/EGAO), Strafrecht/Strafprozessrecht, VO (EG) Nr. 343/2003 (Dublin-II-VO), VO (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)

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