Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister spricht im Bundesrat zur „Mietpreisbremse“

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Bausback: „Kein fauler Kompromiss auf Bundesebene zu Lasten der Länder!“

In der heutigen Sitzung des Bundesrats steht das Mietrechtsnovellierungsgesetz mit der sog. Mietpreisbremse auf der Tagesordnung (red. Hinweis: TOP 31 der Tagesordnung). Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback dazu heute im Bundesrat:

„Ich halte die Mietpreisbremse für richtig. Wir haben sie im Koalitionsvertrag vereinbart und setzen sie auch um. Sie kann, wenn sie wohldosiert eingesetzt wird, ein flankierendes Mittel sein, um Auswüchse bei den Mieten zu verhindern.“

Dabei gelte, so Bausback: „Die Mietpreisbremse kann nicht das Allheilmittel gegen exorbitant steigende Mieten in Ballungsräumen sein. Das kann in einer Marktwirtschaft nicht durch staatlich verordnete Bremsen erledigt werden. Vielmehr müssen die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau stimmen.“

Die Mietpreisbremse müsse deshalb so ausgestaltet werden, dass sie den Wohnungsbau nicht abwürgt und damit sowohl Mietern als auch Vermietern letztlich „Steine statt Brot“ gibt. Bausback befürwortet deshalb die Ausnahmen von der Mietpreisbremse so, wie sie der Gesetzentwurf nun auf der Basis des zwischen den Koalitionsfraktionen gefundenen Kompromisses und abweichend von dem ersten Entwurf des Bundesjustizministeriums ausgestaltet hat.

„Wohldosiert“ bedeute aber auch, so Bausback:

„Die Mietpreisbremse soll dort und nur dort zum Einsatz kommen, wo wirklich Wohnungsmangel besteht. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass die Gebiete, in denen sie zum Zuge kommt, von den Landesregierungen im Wege der Rechtsverordnung bestimmt werden. Und das ist richtig. Denn die Länder kennen die regionalen Verhältnisse besser als der Bund und können daher zielgenauer bestimmen, wo das scharfe Schwert der Mietpreisbremse zum Einsatz kommen soll.“

Der Bund habe aber zahlreiche Kriterien für die Länder in das Gesetz hineingeschrieben, die sie bei der Festlegung der Wohnungsmangelgebiete beachten sollen, kritisiert Bausback:

„Und gleichsam als Draufgabe hat man auch noch geregelt, dass die Landesregierungen in der Begründung der Rechtsverordnung anzugeben haben, welche Maßnahmen sie in dem jeweils bestimmten Gebiet zur Behebung des Wohnungsmangels treffen.“

„Ich sage ganz klar: Das ist ein Kompromiss auf Bundesebene zu Lasten der Länder, den der Bundesrat so nicht mittragen sollte. Er ist in der Sache falsch, weil den Ländern Freiraum bei der Einschätzung der regionalen und örtlichen Verhältnisse gelassen werden muss. Vor allem aber führt die Pflicht der Länder, vor dem Erlass der Verordnung einen Kriterienkatalog abzuarbeiten und auch noch im Einzelnen darzulegen, welche Maßnahmen in jeder Gemeinde zur Behebung des Wohnungsmangels getroffen werden, dazu, dass die Verordnung so bald nicht erlassen werden kann“, warnt Bayerns Justizminister heute in Berlin.

StMJ, Pressemitteilung v. 07.11.2014