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Universität Bayreuth: Glückwünsche für Alessio Zaccaria zur Wahl in den obersten Gerichtsrat Italiens

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Prof. Dr. Alessio Zaccaria, einer der führenden Experten auf dem Gebiet des Europäischen Privatrechts, ist der Universität Bayreuth und insbesondere ihrer Forschungsstelle für Verbraucherrecht schon seit mehreren Jahren verbunden. Am vergangenen Donnerstag ist er in den obersten Gerichtsrat Italiens, den Consilio Superiore della Magistratura (CSM), gewählt worden. Der CSM ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der italienischen Richter und Staatsanwälte und ist für die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Er besteht aus vierundzwanzig gewählten Mitgliedern, von denen ein Drittel vom italienischen Parlament gewählt wird.

„Wir gratulieren Professor Alessio Zaccaria zu seiner Wahl und freuen uns mit ihm über diese hohe Ehrung“, erklärt Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Direktor der Forschungsstelle für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth.

Der international hochgeschätzte Rechtswissenschaftler gehört dem Beirat der Forschungsstelle an und war bereits mehrmals im Rahmen längerer Forschungsaufenthalte an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth zu Gast.

Prof. Alessio Zaccaria, Jahrgang 1955, befasst sich mit dem Europäischen Privatrecht aus spezifisch internationaler wie dogmatischer Perspektive und hat mit vielbeachteten Forschungsbeiträgen zur Weiterentwicklung dieses Rechtsgebiets beigetragen. Nach Studium und wissenschaftlicher Ausbildung an der Universität Ferrara war er zunächst Professor an den Universitäten Triest und Ferrara, bevor er 1995 an die neu gegründete juristische Fakultät der Universität Verona wechselte, zu deren Gründungsvätern er zählt. Prof. Zaccaria ist regelmäßig Gast zahlreicher europäischer und außereuropäischer Universitäten sowie Mitglied der internationalen Akademie für Rechtsvergleichung.

An der Universität Bayreuth bringt er seine Kompetenzen in die Forschungsstelle für Verbraucherrecht ein und setzt sich nachdrücklich für Kontakte und Kooperationen zwischen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth und der Juristischen Fakultät der Universität Verona ein – insbesondere im Hinblick auf den Austausch von Studierenden und Promovenden sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

„Wir sind stolz, dass unser Partner in Italien in ein so ehrenvolles Amt gewählt wurde und erhoffen uns auch dadurch eine weitere Stärkung unserer Kooperation“, sagt Prof. Schmidt-Kessel. „Wir werden den wichtigen Reputationsgewinn unserer Partner in Verona zu einem weiteren Ausbau der gemeinsamen Zusammenarbeit nutzen“, fügt der Bayreuther Verbraucherrechtler an und verweist auf Pläne für ein gemeinsames Promotionsprogramm.

Universität Bayreuth, Pressemitteilung v. 10.11.2014