Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Winfried Bausback zur Medienberichterstattung über einen Gesetzentwurf des Bundes für ein Anti-Doping-Gesetz

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„Wichtige Etappe auf dem Weg zu einem Dopingstrafrecht, das seinen Namen verdient!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback erklärt aus Anlass aktueller Medienberichterstattung zu dem vom Bundesjustizminister und Bundesinnenminister geplanten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Dopingstrafrechts:

„Ich freue mich sehr, dass ein Anti-Doping-Gesetz endlich in greifbare Nähe gerückt ist. Seit vielen Jahren kämpft Bayern für ein schärferes Dopingstrafrecht, und das nicht nur mit Worten, sondern mit konkreten Forderungen. Unsere Argumente haben überzeugt. Das ist ein großer Erfolg für Bayern!“

Seit 2006 hat Bayern insgesamt vier Entwürfe für schärfere Strafvorschriften gegen Doping vorgelegt. Kerninhalte der Vorschläge waren ein Straftatbestand des Sport-/Dopingbetrugs, eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, umfassende Strafvorschriften gegen den Dopingmittelhandel, Verbrechenstatbestände sowie eine sportspezifische Kronzeugenregelung. Zuletzt hat Bayerns Justizminister am 17. März 2014 einen Diskussionsentwurf für ein „Gesetz zum Schutze der Integrität des Sports“ der Öffentlichkeit vorgestellt, der Strafvorschriften gegen Doping und Spielmanipulationen bündelt.

Bausback: „Bayern sagt seit jeher: Wir können der Vielschichtigkeit des Problems Doping nur Herr werden, wenn wir Strafvorschriften sowohl zum Schutze der Gesundheit als auch der Integrität des Sportes schaffen. Umso mehr freut es mich, dass dieser umfassende Rechtsgüterschutz nun Grundlage der Überlegungen des Bundes geworden ist.“

Bausback mahnt jedoch: „Wir müssen darauf achten, dass wir den Weg auch zu Ende gehen! Wir dürfen keine Lücken lassen, indem wir eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit allein für Spitzensportler schaffen. Nur wenn wir den Besitz von Dopingmitteln für jedermann unter Strafe stellen, können wir im Kampf gegen den illegalen Dopingmittelhandel erfolgreich sein. Und wir brauchen als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Doping eine sportspezifische Kronzeugenregelung, die kooperatives Verhalten belohnt und damit den Weg zu wichtigen Informationen aus der abgeschotteten Szene des Dopings im Spitzensport ebnet.“

StMJ, Pressemitteilung v. 11.10.2014

Update v. 03.03.2015

Der angesprochene Gesetzentwurf des Bundes inklusive Pressemitteilung findet sich hier.