Gesetzgebung

Landtag: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Politik München (HfPG) beschlossen

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Sitzungssaal, Bundestag, Übersetzer, Karriere, FührungspositionDer Bayerische Landtag hat auf seiner 29. Plenarsitzung vom 12.11.2014 o.g. Gesetz beschlossen und dabei zahlreiche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Diese sind insbesondere konkretisierender Natur was Stellung, Verfahrens- und Mitwirkungsrechte von Organen angeht.

Zwei Änderungen, die über die interne Organisation hinausweisen, sollen Erwähnung finden:

(1) Im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 HfPG [Aufgaben und Ausrichtung der HfP] wurden einige kleinere Umformulierungen vorgenommen. Erwähnenswert ist, dass die TU München nach Maßgabe der Beschlüsse ihrer Gremien nun (nur noch) „eine“ TUM School of Governance einrichtet, die als korrespondierende Fakultät für die Hochschule für Politik dient, und nicht mehr – wie ursprünglich formuliert – „die“ TUM School of Governance. Der Grund für diese Umformulierung mag im Respekt vor der Hochschulautonomie zu finden sein.

(2) In Art. 2 Abs. 2 HfPG wurde ein Passus aufgenommen, wonach die Studienangebote der HfP als besonders geeignete Fortbildungen insbesondere im Sinn des Art. 66 Abs. 3 Satz 2 LlbG gelten.

Zu den Änderungen insgesamt vgl. den Beschluss des Plenums v. 12.11.2014, LT-Drs. 17/4206 (PDF, 282 KB)

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto: (c) Wildis Streng – Fotolia.com

Redaktioneller Hinweis: Aktueller Stand und Gang eines Gesetzgebungsverfahrens sind mit einem Klick auf das Tag mit der Nummer der entsprechenden LT-Drs. abrufbar (siehe unterhalb des Beitrags unter “Tagged With”).

Net-Dokument BayRVR2014111202