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StMUV: Die Zeit drängt – Regionen brauchen sicheren Rahmen für Gentechnikanbauverbot / Freistaat seit fünf Jahren gentechnikanbaufrei

13. November 2014 by Klaus Kohnen

Spätestens bis zur Aussaat im kommenden Frühjahr brauchen die Regionen ein Selbstbestimmungsrecht über den Anbau Grüner Gentechnik. Bei der Festveranstaltung „Fünf Jahre gentechnikanbaufreies Bayern“ bekräftigte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf:

„Die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine unserer größten Zukunftsaufgaben. Grüne Gentechnik in der Landwirtschaft birgt Gefahren für die empfindlichen Naturräume und kleinteiligen Agrarstrukturen im Freistaat. Deshalb setzt sich Bayern seit Jahren gegen den Anbau Grüner Gentechnik ein. Keine Freisaat im Freistaat! Damit Bayern auch künftig gentechnikanbaufrei bleibt, ist eine zügige Änderung des EU-Rechts nötig. Spätestens im Frühjahr brauchen wir einen klaren Rechtsrahmen für ein Anbauverbot. Die Mitgliedstaaten müssen endlich selber entscheiden können, was auf ihren Feldern angebaut wird. Auch bei den TTIP-Verhandlungen darf es keine Kompromisse bei der Grünen Gentechnik geben.“

Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat am 11. April die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten und Regionen einzusetzen. Die Bundesregierung hat sich dieser bayerischen Forderung angeschlossen und unterstützt den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission für die sogenannte „opt-out-Klausel“, die den Mitgliedsstaaten ein Selbstbestimmungsrecht über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen einräumt. Nach grundsätzlicher Zustimmung durch den Rat der EU-Umweltminister hat sich auch der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 11.11.2014 für die „opt-out-Klausel“ ausgesprochen (PDF, 231 KB). Jetzt müssen sich Rat, Parlament und Europäische Kommission über die genaue Ausgestaltung einigen.

Seit 2009 werden in Bayern keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut und seit 2010 auch nicht mehr zu Forschungszwecken freigesetzt. Die letzte Ernte gentechnisch veränderter Pflanzen fand im Herbst 2009 statt.

„Die Ablehnung der Grünen Gentechnik entspricht dem Willen der Menschen. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung will zu Recht keine Gentechnik-Pflanzen auf unseren Feldern. Dieser gesellschaftliche Konsens hat dazu beigetragen, dass Bayern in den letzten Jahren gentechnikanbaufrei geblieben ist“, so Scharf.

Mit der Initiative „Gentechnikanbaufreie Kommune Bayern“ setzen Staatsregierung und Kommunen gemeinsam seit dem Jahr 2011 ein Zeichen gegen den Anbau Grüner Gentechnik. Über 200 bayerischen Gemeinden, Städten und Landkreisen wurde seitdem das Logo „Gentechnikanbaufreie Kommune“ verliehen. Zudem ist der Freistaat im April 2014 einem Netzwerk gentechnikanbaufreier Regionen in Europa mit inzwischen 62 Mitgliedern beigetreten.

Nähere Informationen im Internet unter http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/gentechnik/index.htm.

StMUV, Pressemitteilung v. 13.11.2014

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Gentechnik, RL 2015/412/EU (Möglichkeit von GVO-Anbauverbot), Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)

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