Gesetzgebung

GVBl (19/2014): Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft (OrgBauWasG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft vom 17.11.2014 wurde am 20.11.2014 verkündet. Damit wird die sog. 10H-Regelung zu Mindestabständen von Windkraftanlagen Gesetz. Das Gesetz tritt am 21.11.2014 in Kraft.

Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens stehen nun auch die drei Fristen für die „Bestandsschutzregelung“ in Art. 82 Abs. 4 Nr. 1-3 fest (zu den Neuerungen insgesamt: siehe hier).

Art. 83 Abs. 1 BayBO enthält eine Übergangsregelung und bestimmt, dass die 10H-Regelung nicht anzuwenden ist, falls bei der zuständigen Behörde vor Ablauf des 04.02.2014 ein vollständiger Genehmigungsantrag einging. (genaueres dazu: siehe hier).

GVBl (19/2014) v. 20.11.2014, S. 478

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Stand und Gang eines Gesetzgebungsverfahrens – inklusive inhaltlicher Änderungen und etwaiger Stellungnahmen – sind durch einen Klick auf die Nummer mit der LT-Drs. abrufbar (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“).