• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMBW: Die Mittelstufe Plus bietet Schülerinnen und Schülern bei pädagogischem Bedarf mehr Lernzeit

22. November 2014 by Klaus Kohnen

Bildungsminister Dr. Spaenle: Mittelstufe Plus ermöglicht Schülerinnen und Schülern am bayerischen Gymnasium zusätzliche pädagogische Möglichkeiten – Klarer Fahrplan für Pilotversuch – Projektschulen werden bis Februar 2015 feststehen – Keine starre Quote

„Mit der ,MittelstufePlus‘ können wir Schülerinnen und Schülern zusätzliche pädagogische Möglichkeiten eröffnen. Bei pädagogischem Bedarf wollen wir ihnen in der Mittelstufe mehr Lernzeit anbieten.“

So fasste Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle Chancen dieses Bausteins der geplanten Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums zusammen. Bei der Landesversammlung der Direktorenvereinigung und der Landes-Eltern-Vereinigung am Samstag stellte Minister Spaenle die Eckpunkte für den zweijährigen Pilotversuch vor. Starten wird er, wie das Bayerische Kabinett beschlossen hat, zum kommenden Schuljahr 2015/2016, die Pilotschulen werden bis Februar 2015 ausgewählt. Die Erfahrungen in der Pilotphase werden ausgewertet und bei den weiteren Schritten berücksichtigt.

Mit ausgewählten Pilotschulen, die die unterschiedliche Situation der Gymnasien im Flächenstaat Bayern repräsentativ abbilden sollen, wird das Ministerium den Pilotversuch zum kommenden Schuljahr starten. Konkret werden die Schulen erproben, wie Schülerinnen und Schüler bei pädagogischem Bedarf die Mittelstufe in vier statt in drei Jahren durchlaufen.

Der Stoff, der bisher in drei Jahren behandelt wird, soll künftig in vier Jahren bearbeitet werden. Dabei belegen die Schülerinnen und Schüler in allen vier Jahren die Kernfächer. Der Stoff in einzelnen Kernfächern wird gedehnt. Die Nebenfächer werden z.T. nicht in allen Jahrgangsstufen belegt.

In die Ausbildung der jungen Menschen in der Mittelstufe Plus investiert der Freistaat zusätzliche Gelder. Denn den Schülern werden binnen der vier Jahre mehr Unterrichtsstunden angeboten als Schülerinnen und Schüler in der klassischen Mittelstufe.

Die Entscheidung, ob einem Schüler das Zusatzjahr in der Mittelstufe ermöglicht wird, soll nach der 7. Klasse durch die Schule fallen. Pädagogischer Bedarf besteht für Minister Spaenle bei Schülerinnen und Schülern, die längere Zeit brauchen, um sich die erforderlichen Kompetenzen zu erarbeiten, ebenso wie für Schüler, die besondere Talente ausprägen wollen, die z.B. für hohes sportliches oder musisches Engagement mehr Zeit in der Mittelstufe nutzen wollen.

Das Ministerium geht für den Pilotversuch aufgrund der Auswertung einer Befragung der LEV und der von den Schulen zurückgespiegelten Nutzung der bisherigen zusätzlichen Fördermaßnahmen an den Gymnasien durch die Schülerschaft derzeit von einem Richtwert eines Viertels aus. Das ist aber keine starre Quote, sondern ein Schätzwert für den Pilotversuch, machte Minister Spaenle bei der Direktorenvereinigung noch einmal deutlich.

Die Gestaltungsmöglichkeiten in der Mittelstufe werden auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit der zusätzlichen Förderung in der Pilotphase mit den beteiligten Schulen praxisorientiert ermittelt.
Gemeinsam mit den Pilotschulen entwickelt das Ministerium – wie Minister Spaenle deutlich machte – das Prinzip der individuellen Förderung der Schüler konkret vor Ort weiter.

Eckpunkte dieser Weiterentwicklung des Gymnasiums sind:

  1. Es gibt ein bayerisches Gymnasium mit einer einheitlichen pädagogischen Grundkonzeption und einem Stoffumfang im Lehrplan von acht Jahren.
  2. Die pädagogische Grundlage bietet ein an Kompetenzen und Wissen orientierter Lehrplan modernster Generation, der LehrplanPlus.
  3. Bei pädagogischem Bedarf bietet diese Grundkonzeption künftig die Möglichkeit von zusätzlicher Lernzeit in der Mittelstufe:
    – in einem zusätzlichen Jahr Lernzeit auch in einem Klassenverband,
    – in gebundenen rhythmisierten Ganztagsklassen
    – oder im Flexibilisierungsjahr.
  4. Die Lehreraus- und -fortbildung wird auf der Höhe der Zeit fortgeschrieben.

Minister Spaenle ist sicher: „Unser Gymnasium wird der wachsenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler gerecht und hilft bayernweit gleiche Bildungsbedingungen zu verwirklichen. Der Pilotversuch wird uns hier wichtige Erkenntnisse liefern.“

Das pädagogische Maßnahmenpaket hebe zudem den Gegensatz zwischen acht- und neunjährigem Gymnasium auf. Die Frage der Lernzeit ist dabei in ein umfassendes pädagogisches Konzept eingebettet.

StMBW, Pressemitteilung v. 22.11.2014

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Im Fokus, Schulen, Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

November 2014
M D M D F S S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
« Okt   Dez »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK