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StMELF: Sonderprogamm Landwirtschaft – Jetzt Anträge stellen

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Investitionswillige Landwirte können ab sofort Zuschüsse aus dem neuen Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft beantragen. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner mitteilte, soll das vollständig aus Landesmitteln finanzierte Programm vor allem kleinere Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen, zur Anpassung an die Vorgaben der EU-Ökoverordnung und zur Vermeidung von Unwetterschäden ermöglichen.

„Mit der neuen Förderung stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer bäuerlichen Betriebe und tragen gleichzeitig den Anliegen einer artgerechten Tierhaltung Rechnung“, so Brunner.

Zuschüsse gibt es unter anderem für Investitionen in Tierausläufe, für Witterungsschutzeinrichtungen im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau, für die Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau, für Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien und für Saatgutaufbereitungsanlagen. Für alle förderfähigen Investitionen bis zu 100.000 Euro gilt ein einheitlicher Fördersatz von 25 Prozent, Saatgutaufbereitungsanlagen und Witterungsschutzeinrichtungen werden allerdings nur bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro bezuschusst. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 5.000 Euro. Für das Sonderprogramm Landwirtschaft stellt der Freistaat laut Brunner jährlich bis zu fünf Millionen Euro bereit.

Detaillierte Informationen zum Sonderprogramm gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder unter www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser. Hier können auch die Antragsunterlagen heruntergeladen werden.

StMELF, Pressemitteilung v. 25.11.2014

Redaktioneller Hinweis: Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) [direkter Link]