Gesetzgebung

StMAS: 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Mainz

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Arbeitsministerin Müller: „Bayern fordert wirksame Hilfe zur Selbsthilfe für alle Langzeitarbeitslosen“

Anlässlich der heute in Mainz stattfindenden 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz forderte Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller vom Bund eine gezieltere und umfassendere Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Bayern wird hierzu einen Antrag einbringen.

„Die Arbeitskräftenachfrage in Bayern wie auch in Deutschland ist groß. Daher müssen wir gerade jetzt die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit effektiv angehen. Das gelingt nur, wenn wir ausnahmslos allen Langzeitarbeitslosen und ihren Familien eine Perspektive eröffnen“, so Müller.

Langzeitarbeitslose müssten ganzheitlich betreut werden.

„Wenn Menschen nach langer Zeit wieder den Weg zurück in das Berufsleben finden, benötigen sie, aber auch ihre Familien besonders intensive Unterstützung. Denn der Weg in Arbeit ist oft steiniger als angenommen und gelingt nicht immer alleine. Nur wenn neben den Betroffenen auch ihr Umfeld in dieser Phase umfassend stabilisiert und betreut wird, kann ein beruflicher Neustart gelingen. Daher fordern wir vom Bund, diesen neuen, ganzheitlichen Ansatz auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung zu verankern“, so die Ministerin.

Daneben müssten alle Langzeitarbeitslosen – egal, ob im SGB II oder SGB III-Bezug – Hilfe zur Selbsthilfe erhalten.

„Es reicht nicht, wenn Bundesministerin Nahles Anfang November lediglich Modellprojekte, überdies für eine Betreuung nur von Hartz-IV-Empfängern, ankündigt. Wir wollen allen Langzeitarbeitslosen sowie ihren Familien nachhaltig Chancen eröffnen“, so die Ministerin und ergänzte: „Damit die Jobcenter eine ganzheitliches Betreuung nach der Arbeitsmarktintegration sicherstellen können, muss der Bund auch ihre Personalsituation spürbar verbessern. Hierfür setzen wir uns ein.“

Bundesweit sind derzeit rund 1,1 Millionen, in Bayern 67.000 Menschen länger als ein Jahr arbeitslos. Sie haben in der Regel mehr als nur ein Vermittlungshemmnis, beispielsweise fehlen Berufsabschlüsse, sind berufliche Kenntnisse veraltet, es bestehen Sprachprobleme oder es fehlt eine Kinderbetreuung.

StMAS, Pressemitteilung v. 26.11.2014