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Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 28. November 2014

27. November 2014 by Klaus Kohnen

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Schwarzfahren darf sich nicht rechnen, Staatsregierung setzt auf mehr Abschreckung / Regional tätige Banken bei der europäischen Bankenabgabe entlasten, nicht für Geschäfte von Hochrisiko-Banken in Haftung nehmen“

Zur Verringerung der Anzahl von Schwarzfahrten (TOP 17):

Der Bundesrat wird morgen eine Verordnung beschließen, wonach das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 auf 60 Euro heraufgesetzt werden soll. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Schwarzfahren darf sich nicht rechnen. Die Staatsregierung setzt auf mehr Abschreckung und will das Risiko des Schwarzfahrens erhöhen.“

Die Anhebung soll zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten.

Huber wies darauf hin, dass die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen durch Beförderungserschleichung auf jährlich etwa 200 bis 250 Millionen Euro geschätzt werden. Laut Kriminalstatistik haben sich in Bayern die Fälle von rund 10.000 in 2004 auf über 18.000 in 2013 nahezu verdoppelt, die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen.

Huber: „Die Zahlen belegen, dass die Abschreckungswirkung offensichtlich erheblich abgenommen hat. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die tariftreuen Fahrgäste die Rechnung bezahlen. Hier müssen wir gegensteuern.“

Preise sowie Löhne und Gehälter haben sich seit der letzten Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes in 2003 deutlich erhöht. Die Anpassung auf 60 Euro vollzieht auch die durchschnittliche Steigerung der Tarife für die Personenbeförderung nach. Sie soll zudem die finanzielle Belastung der Verkehrsunternehmen durch die notwendigen Kontrollverdichtungen abfangen.

„Die Erhöhung schließt nicht aus, dass in Fällen von geringem Verschulden, etwa bei Ortsunkundigen oder Kindern, die Unternehmen ihre Spielräume nutzen, um flexibel und kulant reagieren zu können“, ergänzte der Minister.

Zur europäischen Bankenabwicklung und Bankenabgabe (TOP 5):

Anlässlich der Behandlung der europäischen Bankenabwicklung im Bundesrat forderte Bayerns Bundesratsminister Nachbesserungen an den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der Bankenabgabe.

Huber: „Die Europäische Kommission vernachlässigt die Interessen der kleinen und mittelgroßen Banken. Die geplante europäische Bankenabgabe belastet unsere Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Landesförderbanken unangemessen. Diese Banken arbeiten konservativ und hatten die Finanzkrise nicht zu verantworten. Sie sind nicht mit international agierenden, risikoexponierten Instituten gleichzusetzen.“

Bei den Förderbanken ergibt sich dies schon aus deren öffentlicher Finanzierung. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch ihre eigenen Institutssicherungssysteme abgesichert.

„Da die regional tätigen Banken nicht systemrelevant sind, werden sie vermutlich niemals Leistungen aus dem Abwicklungsfonds erhalten, sind also reine Nettozahler. Sie sollen nicht für die Geschäfte von Hochrisiko-Banken in Haftung genommen werden. Deshalb ist es nur folgerichtig, sie bei der europäischen Bankenabgabe zu entlasten.“, erklärte Huber.

Zwar konnte die Bundesregierung nicht zuletzt auch auf Drängen der Staatsregierung schon erhebliche Verbesserungen auf europäischer Ebene erreichen.

„Die Erleichterungen müssen aber dringend erweitert werden“, erklärte Huber.

Huber unterstrich, dass diese Banken ein verlässlicher und bewährter Partner gerade der mittelständischen Unternehmen seien und eine tragende Rolle bei deren Finanzierung spielen:

„Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind für unsere Realwirtschaft von großer Bedeutung. Die hohen Beiträge zum europäischen Abwicklungsfonds könnten sich auf die Finanzlage der Banken und damit mittelbar auf die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland auswirken.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 27.11.2014

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (Positionen des Freistaats), Europa (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), Finanzmarktregulierung, Schwarzfahren - erhöhtes Beförderungsentgelt, Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn-und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB)

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