Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback erteilt Bestrebungen zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts eine klare Absage

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„Der Gesetzgeber ist aus gutem Grund an das in der Verfassung verankerte Schuldprinzip gebunden!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat sich heute im Bayerischen Landtag entschieden gegen Bestrebungen insbesondere aus Nordrhein-Westfalen ausgesprochen, in Deutschland eine Kriminalstrafe für Unternehmen einzuführen.

„Das in der Verfassung verankerte Schuldprinzip ist kein Schnäppchen, das der Gesetzgeber mal eben verramschen kann. Es ist eines der Kernprinzipien, auf denen unser deutsches Strafrecht aufbaut. Die Schuld des Täters ist die Legitimation der Strafe“, so Bausback.

„Ein Mensch wird verurteilt, weil ihm persönlich ein Vorwurf gemacht wird. Ein Unternehmen ist dagegen weder handlungs- noch schuldfähig. Wer eine Kriminalstrafe für Unternehmen als solche einführt, koppelt die Strafe von der Schuld ab. Das wäre nicht nur ein Paradigmenwechsel sondern ein glatter Verstoß gegen unsere Verfassung. Deshalb wird die Bayerische Staatsregierung alles in ihrer Macht Stehende tun, dies zu verhindern.“

Im Übrigen bestehe für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts auch kein Bedürfnis.

„Unser Rechtsstaat ist nicht zahnlos“, so der Minister.

Das geltende Recht biete bereits wirksame Möglichkeiten, um effektiv gegen „Schwarze Kassen“, Korruption und Untreue in Unternehmen vorzugehen. Es müsse nur konsequent angewendet werden.

Bausback: „Die bayerischen Staatsanwaltschaften haben dies in den vergangen Jahren vorbildlich getan: Gegen die schuldhaft handelnden Personen wurden Strafverfahren geführt und gegen die Unternehmen insgesamt Geldbußen von über einer Milliarde Euro nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt und dabei vor allem zu Unrecht vereinnahmte Gewinne abgeschöpft.“

Bausback warnt zudem, der Weg der Unternehmensstrafe könne dazu führen, dass selbst bei Betrugs- und Untreuetaten mit mehrstelligen Millionenschäden die eigentlichen, schuldhaft handelnden Täter ungestraft davonkommen und nur noch das handlungs- und schuldunfähige Unternehmen zur Rechenschaft gezogen wird.

„Bestraft werden so aber vor allem Unbeteiligte“, so Bausback. „Und damit meine ich nicht in erster Linie die Aktionäre und ihre ausbleibenden Dividenden, sondern gerade auch die Arbeitnehmer und Verbraucher: Sie sind es, die am Ende durch Lohnverzicht oder Preissteigerungen die Zeche zahlen müssen.“

Der Minister abschließend: „Auch die fatalen Entwicklungen und Verstöße, die wir beispielsweise im verschärften globalen Wettbewerb und der Finanzmarktkrise erleben mussten, rechtfertigen es nicht, dass wir die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats über Bord werfen. Der Gesetzgeber ist aus gutem Grund an das in der Verfassung verankerte Schuldprinzip gebunden. Einem Unternehmensstrafrecht erteile ich deshalb eine klare Absage.“

StMJ, Pressemitteilung v. 27.11.2014