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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Bezirketag: Kommunaler Finanzausgleich 2015 – Leider kein Aufschlag für die Bezirke

28. November 2014 by Klaus Kohnen

In diesen Tagen verhandelten zuerst der Finanzminister und danach der Ministerpräsident in gesonderten Runden mit den Präsidenten der Kommunalen Spitzenverbände über den Kommunalen Finanzausgleich 2015 (FAG). Die mehrmalige Befassung mit diesem Thema zeigt, dass sich der Freistaat zunehmend schwer tut, seine finanziellen Spielräume offensiv für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zu nutzen.

Die kommunalen Anteile an den Steuerverbünden steigen insgesamt um 249,4 Millionen Euro. Dies führt im Ergebnis zu einer Steigerung der Finanzausgleichsleistungen um 3,1 Prozent. In intensiven Verhandlungen mit dem Finanzminister konnten weitere 30 Millionen Euro vereinbart werden, die Rückgänge an anderer Stelle ausgleichen. Die Leistungen an die Bezirke bleiben demgegenüber mit 648,6 Millionen Euro unverändert auf dem Niveau des Vorjahres.

Ministerpräsident Horst Seehofer hat diesem bereits verhandelten Finanzausgleich auf dem Kommunalgipfel seinen Segen gegeben.

Als Präsident des Bayerischen Bezirketags erfüllt mich dieses Ergebnis dennoch mit Sorge, wenn ich einen Blick auf die weiterhin kritische Entwicklung der Kosten der Bezirke in der Sozialhilfe werfe. Angesichts der weiterhin stetig steigenden Fallzahlen bei den Leistungen der Bezirke im Rahmen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege kann dieser gleichbleibende Ansatz für die Finanzausgleichsleistungen an die Bezirke auf keinen Fall befriedigen! Denn nach den aktuellen Haushaltsplanungen steigen die Nettoausgaben für soziale Leistungen der Bezirke 2015 um knapp 5 Prozent auf insgesamt 3,3 Milliarden Euro. Diese Steigerung liegt im Rahmen des langjährigen Trends. Die Leistungen binden damit satte 90 Prozent der in den Haushalten der Bezirke veranschlagten Zuschussbedarfe – eine gewaltige Summe! Angesichts der berechtigten, aber stetig wachsenden Ansprüche von Menschen mit Behinderungen im Zuge einer inklusiven Gesellschaft ist zudem mit weiteren erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen. Mit der aktuell angedachten Verteilung der sogenannten „Bundesmilliarde“ zur Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe lässt der Bund die Bezirke in ihrer Verantwortung allein zurück, – und damit bis auf weiteres im Stich. Das veranlasst mich zu deutlicher Kritik und kann so auf Dauer nicht bleiben.

Wenn sich nun auch noch der Freistaat mit einer Beteiligung an den unabwendbaren Kostensteigerungen in der Sozialhilfe vornehm zurückhält, wird die Belastung der Gemeinden und Landkreise durch die Umlagen der Bezirke notgedrungen und unweigerlich weiter zunehmen. Das muss allen klar sein.

Die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen, die aus ihren Heimatländern flüchten und in Bayern Schutz suchen, war ein weiteres, für die Bezirke wichtiges Thema des Kommunalgipfels. Aktuell zahlen die Bezirke aufgrund des geltenden bundesgesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels Unterbringungskosten für Jugendliche an Jugendämter im gesamten Bundesgebiet. Der Freistaat hat nun eine Bundesratsinitiative gestartet mit dem Ziel, die unbegleitet einreisenden Jugendlichen von vornherein gerecht auf alle Bundesländer zu verteilen. Sollte diese Initiative, über die derzeit in Berlin verhandelt wird, Erfolg haben, wird der Freistaat künftig die Kosten für alle in Bayern untergebrachten Jugendlichen übernehmen. Das hat Ministerpräsident Seehofer den kommunalen Verhandlungspartnern fest zugesagt. Für die Bezirke, die diese Kosten derzeit nahezu vollständig selbst tragen, bedeutete dies eine spürbare Entlastung, genauso wie indirekt für die Städte und Landkreise, die diese Kosten der Bezirke über die Bezirksumlage mit finanzieren.

Ich habe diese Zusage des Ministerpräsidenten mit Freude gehört, auch wenn die Entlastung der Bezirke so wohl erst 2016 wirksam werden dürfte, denn die Versorgung von Flüchtlingen ist eine wichtige humanitäre Aufgabe des Staates. Auch wenn zur Bewältigung dieser Aufgabe unbestritten viel Engagement vor Ort in den Kommunen notwendig ist und geleistet wird, so kann doch die Finanzierungsverantwortung hierfür nicht auch noch der kommunalen Ebene aufgebürdet werden.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 28.11.2014 (Josef Mederer, Präsident des Bayerischen Bezirketags)

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Kategorie: Bayern, Demografie/ Integration, Familie, Kinder & Jugend, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: 17/2870, Bayerischer Bezirketag, Bundesteilhabegesetz, Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, Inklusion, Kommunaler Finanzausgleich, Kreisumlage/Bezirksumlage

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