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StMFLH & StMI: Söder und Herrmann geben elektronische Bezahlverfahren für Staatsverwaltung und Polizei frei

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Mehr Service für den Bürger / In Zukunft bargeldlose Zahlung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten vor Ort möglich

„Ab sofort können alle Ressorts der Staatsverwaltung EC- und Kreditkartenzahlung anbieten, wenn es wirtschaftlich ist“, kündigte Finanzminister Dr. Markus Söder heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Joachim Herrmann an.

„Kartenzahlung ist bequem, schnell und einfach – diese Service bieten wir allen Bürgern an“, so Söder weiter.

Herrmann kündigte an, die Möglichkeit zur Kartenzahlung auch bei der Bayerischen Polizei einzuführen.

„Beispielsweise wird in Zukunft die bargeldlose Zahlung von Verkehrsordnungswidrigkeiten unmittelbar vor Ort möglich sein“, so der Innenminister.

Im Rahmen verschiedener Pilotverfahren in der Finanzverwaltung wurden die neuen Bezahlmöglichkeiten für den Einsatz bei staatlichen Behörden untersucht.

„Sichere und zuverlässige Zahlungen sind für uns wichtiges Kriterium. Die Voraussetzungen werden erfüllt“, so Söder.

Ausgewählte Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und Vollzieher an den Finanzämtern testen seit März 2014 Lesegeräte für EC-Karten. So konnten allein in den ersten drei Monaten des Flächeneinsatzes fast 1.800 Bezahlungen über rund 500.000 Euro bequem mit Karte abgewickelt werden. Eine Verpflichtung zur Bezahlung mit EC- oder Kreditkarte besteht selbstverständlich nicht – alle bereits bestehenden Bezahlmöglichkeiten werden auch weiterhin angeboten.

Nach den Worten Herrmanns werde die flächendeckende Einführung bei der Bayerischen Polizei aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da sich aus dem speziellen Aufgabengebiet besondere Anforderungen an das Zahlungssystem ergeben. Unter anderem müssen die mobilen Zahlungsterminals zuverlässig im Streifenwagen betrieben werden können und hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Auch die Bayerische Polizei hatte bereits einen erfolgreichen Pilotversuch durchgeführt.

„Daher fangen wir nicht bei Null an“, so Herrmann. „Vor einiger Zeit haben oberbayerische Polizeidienststellen in einem Pilotversuch bereits Erfahrungen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr gesammelt.“

Allerdings hätten damals noch die Bürger die Kosten der bargeldlosen Zahlung tragen müssen.

„Das wollten wir vermeiden und haben uns deshalb zunächst dagegen entschieden“, erläuterte Herrmann. „Jetzt ist geklärt: Eventuell anfallende Gebühren für die Kartenzahlung übernimmt der Freistaat, dem Bürger entstehen keine höheren Kosten.“

Außerdem werde es selbstverständlich keine Verpflichtung geben, mit der Karte zu bezahlen.

Wie der Innenminister weiter erläuterte, habe die Einführung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten bei der Bayerischen Polizei deutliche Vorteile:

„Unsere Bürgerinnen und Bürger können bei Polizeikontrollen nun schnell und unbürokratisch ihre Verwarnung begleichen – unabhängig davon, ob sie Bargeld dabei haben oder nicht. Eine nachträgliche Überweisung entfällt somit und der Aufwand ist geringer.“

Eine große Erleichterung erwartet sich Herrmann auch für ausländische Verkehrsteilnehmer. Hier gebe es häufig Probleme mit dem Wechseln von Fremdwährungen oder bei der Zahlung von Sicherheitsleistungen. Auch die Begleitung der ausländischen Verkehrssünder zu einem Geldautomaten war teilweise sehr zeitaufwändig, um die Hinterlegung der Sicherheitsleistung zu garantieren.

„Außerdem verringert sich der Verwaltungsaufwand bei unseren Polizistinnen und Polizisten erheblich, beispielsweise durch den Wegfall der aufwändigen Aufbewahrung und Zuordnung einzelner Verwarnungsbeträge.“

StMFLH & StMI, gleichlautende Pressemitteilungen v. 28.11.2014