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StMJ: Ab Montag elektronischer Briefkasten für das Landgericht Landshut

29. November 2014 by Klaus Kohnen

Justizminister Bausback: „Pilotprojekt beim Landgericht Landshut ist ein weiterer Meilenstein für die Modernisierung der Justiz!“

Die bayerische Justiz startet zum 1. Dezember 2014 beim Landgericht Landshut ein Pilotprojekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

„Für die Verfahrensbeteiligten in Zivil- und Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird damit ein neuer, zusätzlicher Weg geschaffen, um Klagen, Anträge und sonstige Dokumente schnell, kostengünstig und ohne Bindung an Bürozeiten bei Gericht einreichen zu können. Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Landgericht Landshut ist ein weiterer großer Schritt bei der Modernisierung der Justiz. Das Landgericht Landshut ist damit von überall her und vor allem rund um die Uhr erreichbar!“

Die Übermittlung der Daten erfolgt über das Internet, weshalb besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, damit dies verschlüsselt und sicher erfolgen kann. Hierfür steht ein besonderes Programm namens „Elektronisches Gerichtspostfach – EGVP“ zur Verfügung, dass im Auftrag der deutschen Justiz speziell für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt worden ist. Das Programm ist für jedermann kostenlos unter der Adresse www.egvp.de zu beziehen. Für den Einsatz des EGVP ist ein herkömmlicher PC mit Internetanschluss und Internetbrowser ausreichend.

Bausback: „Die technischen Hürden für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bei dem Landgericht Landshut sind somit gering. Für den vertraulichen und sicheren Transport der Daten im Internet steht ein Programm zur Verfügung.“

Aus gesetzlichen Gründen müssten Klagen, Anträge usw. mit einer sog. qualifizierten digitalen Signatur versehen sein. Die Chipkarten hierfür würden auf dem freien Markt angeboten.

Bausback: „Ich hoffe sehr, dass dieses zukunftsweisende Verfahren vor allem von der Anwaltschaft genutzt wird.“

Bayerns Justizminister erinnert daran: „Soweit eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist, muss diese weiterhin auch bei dem neuen Kommunikationsweg eingehalten werden!“

Bausback abschließend: „Ich bin mir bewusst, dass die Pilotierung neuer technischer Verfahren für das betreffende Gericht unvermeidbar höhere Anstrengungen und für eine gewisse Zeit eine Mehrbelastung mit sich bringt. Ich bin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landgerichts Landshut daher sehr dankbar, dass sie sich zu dieser wichtigen zukunftsweisenden Maßnahme bereit erklärt haben.“

StMJ, Pressemitteilung v. 29.11.2014

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