Gesetzgebung

StMFLH: Mehr Effizienz und Gerechtigkeit im internationalen Steuervollzug

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Der Steuervollzug im internationalen Bereich muss nach Einschätzung von Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger massiv verbessert werden. Bei einem Treffen der vbw-Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. in Augsburg am Montag (1.12.) stellte er fest, dass ein wichtiger Aspekt dabei die zunehmende Intensivierung des internationalen Auskunftsaustausches sei. Diesen steuerpolitischen Trend habe Bayern mit dem neuen Internationalen Steuerzentrum (IStZ) bereits im letzten Jahr aufgegriffen.

„Erfahrungen aus dem IStZ werden einen gezielten Beitrag für mehr Effizienz und Gerechtigkeit im internationalen Steuervollzug leisten“, so Hintersberger.

Durch eine verstärkte und direkte Kooperation zwischen den europäischen Steuerverwaltungen ließen sich Steuerverfahren beschleunigen, hob Hintersberger hervor. Dies schaffe mehr Rechtssicherheit für Staat und Unternehmen. Das IStZ koordiniere gemeinsame Betriebsprüfungen durch Prüferteams aus mehreren Ländern. Es diene in Fragen internationaler Besteuerung als Anlaufstelle. Erste Kooperationen mit Österreich, den Niederlanden, Italien und Kroatien seien sehr vielversprechend.

Ziel des IStZ sei dabei nicht nur die einmalige Besteuerung. Mittelfristig könnten auch die internationalen Aktivitäten bayerischer Unternehmen etwa durch die Erteilung verbindlicher Auskünfte bei Umstrukturierungen konstruktiv begleitet werden. Das IStZ werde dazu auch Unternehmern eine Anlaufstelle für frühzeitige Problemvermeidung oder Problemlösung bieten. Insbesondere würden so zeit- und kostenintensive Verständigungsverfahren vermieden, stellte Hintersberger fest.

StMFLH, Pressemitteilung v. 01.12.2014