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Staatskanzlei: Bayern beteiligt sich an EU-Konsultation zur Förderung des Mittelstands

2. Dezember 2014 by Klaus Kohnen

Europaministerin Merk: „Optimale Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen schaffen / Auch EU muss unnötige Bürokratie und Regulierungen beseitigen“

Die Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler Ebene als auch durch Regelungen der Europäischen Union ist das wesentliche Anliegen der bayerischen Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Weiterentwicklung des sogenannten „Small Business Act“.

Europaministerin Dr. Beate Merk: „Unsere Mittelständler brauchen optimale Rahmenbedingungen. Die bisherigen Vorschläge der EU-Kommission gehen hier zum Teil in die richtige Richtung, zum Teil sind sie aber zu pauschal und undifferenziert. Das gilt etwa für den Vorschlag einer Unternehmensgründung innerhalb von drei Tagen zu Kosten von maximal 100 Euro, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Und auch beim Vorschlag einer Schuldenbefreiung nach einer Insolvenz innerhalb von drei Jahren stellt sich die Frage nach dem gebotenen Gläubigerschutz.“

Vor allem aber kritisiert die Europaministerin, dass sich die Vorschläge der EU-Kommission nur auf Maßnahmen der Mitgliedstaaten beschränken, nicht aber auch auf durch die EU selbst verursachte Hemmnisse für unternehmerische Entfaltung abzielen. Dabei bestehe auch hier Handlungsbedarf.

„Die Schaffung eines attraktiven Rahmens für unternehmerische Tätigkeit ist nicht allein Aufgabe der Mitgliedstaaten“, so Merk.

„Die EU selbst kann durch sinnvolle Gestaltung ihrer Rechtsnormen wesentlich dazu beitragen, unternehmerische Tätigkeit in Europa zu fördern. Deswegen enthält unsere Stellungnahme auch Vorschläge für weniger Bürokratie und weniger Regulierungen durch die EU.“

Zu diesen Vorschlägen zählt unter anderem die Ausweitung der Befreiung von Handwerkerfahrzeugen von der Tachographenpflicht von 100 km auf 150 km und eine möglichst einfache Ausgestaltung der Pflicht zur Herkunftsangabe auf Produkten.

Die kleineren und mittleren Unternehmen sind das Rückgrat der Bayerischen Wirtschaft: 99,7 Prozent aller bayerischen Betriebe (rund 577.000) sind kleine und mittlere Unternehmen. 76,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie 83,1 Prozent aller Auszubildenden sind dort beschäftigt.

Europaministerin Merk: „Die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen in den Unternehmen des Mittelstandes – häufig in inhabergeführten Familienunternehmen. Wir müssen alles dafür tun, dass sich die kleineren und mittleren Betriebe möglichst frei entfalten können: Für noch mehr Innovation, für noch mehr Wohlstand und für noch mehr Arbeitsplätze.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 02.12.2014

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Verwaltung Schlagwörter: Small Business Act

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