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StMBW: Bayerns Universitäten und Hochschulen bieten Studierenden über 830 Masterstudiengänge an

3. Dezember 2014 by Klaus Kohnen

„Die bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bieten über 830 Masterstudiengänge an, davon sind lediglich rund 3 Prozent zulassungsbeschränkt. Diese Zahl zeigt: Es gibt ausreichend Studienplätze für Masterstudiengänge im Freistaat Bayern“, betonte Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle heute im Wissenschaftsausschuss im Bayerischen Landtag in München.

Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs von Studierendenzahlen durch den doppelten Abiturientenjahrgang und die Aussetzung der Wehrpflicht hatte der Freistaat bereits in den vergangenen Jahren dafür Vorsorge getragen, dass die jungen Menschen ein Studienangebot vorfinden, das ihren eigenen Neigungen und Fähigkeiten entspricht.

Anzahl der Studienplätze durch Ausbau- und Masterprogramm massiv ausgeweitet

Mit einem eigenen Ausbauprogramm konnte der Freistaat Bayern gemeinsam mit den staatlichen Hochschulen seit 2008 über 50.000 zusätzliche Studienplätze und 4.200 Stellen schaffen, die letzten 400 vor Beginn des laufenden Wintersemesters.

Der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern, der von 2015 bis zum Jahr 2020 von einer weiterhin hohen Zahl an Studienanfängern ausgeht, wird zur weiteren Finanzierung dieser zusätzlichen Studienplätze und Stellen beitragen. Im Rahmen dieser Ausbauplanung ist damit die Finanzierung der Bachelorphase sowie auch der Masterphase gesichert. Für Minister Dr. Spaenle ist die Fortschreibung des Hochschulpakts die „bedeutendste Weichenstellung“ für Wissenschaft und Forschung in der Legislaturperiode:

„Die Hochschulen haben damit Planungssicherheit bis 2020.“

Weiter betonte er: „Zusätzlich investieren wir 30 Millionen Euro für ein spezielles bayerisches Masterprogramm. Damit die Hochschulen die hohen Anfängerzahlen aus den Jahren 2011 und 2012 erfolgreich meistern können, bauen wir befristet weitere Master-Kapazitäten auf, um den vorübergehend erhöhten Bedarf zu decken.“

Diese Mittel sind für befristete Maßnahmen vorgesehen, wobei 20 Prozent als Reserve für aktuelle Entwicklungen dienen. 80 Prozent werden den Hochschulen seit dem Wintersemester 2014/2015 verteilt auf vier Jahre zur Verfügung gestellt.

Flexibler Einsatz von Lehrkapazitäten sichert passgenaue Angebote

Das Ministerium steht mit den Hochschulen im Dialog, um auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe entsprechend reagieren zu können. Dabei verfolgt das Ministerium den Grundsatz, dass die Lehrkapazität der Hochschule für alle Studierenden zur Verfügung steht – unabhängig davon, in welcher Phase des Studiums sie sich befinden. So können die Hochschulen auf die Nachfrage vor Ort reagieren und das Lehrpersonal dort einsetzen, wo es benötigt wird.

StMBW, Pressemitteilung v. 03.12.2014

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