• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

BVerwG: Lärmabschirmung kein zulässiger Zweck einer Erhaltungssatzung

4. Dezember 2014 by Klaus Kohnen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BauGB keine tragfähige Rechtsgrundlage für den Erlass einer Erhaltungssatzung ist, mit der die Gemeinde den Zweck verfolgt, eine vorhandene Bebauung allein wegen ihrer Lärm abschirmenden Wirkung für andere bauliche Anlagen zu erhalten.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin von Grundstücken in Halberstadt, auf denen zu DDR-Zeiten ein sechsstöckiges Gebäude im Stil sog. Plattenbauten entlang einer verkehrsreichen Straße errichtet wurde. Das Gebäude schirmt gemeinsam mit anderen Gebäuden eine dahinter liegende Grünanlage mit mehreren darin errichteten viergeschossigen Wohngebäuden nach Art einer Blockrandbebauung ab. Die Antragstellerin möchte ihr Gebäude abbrechen. Die Stadt Halberstadt beschloss daraufhin auf der Grundlage des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB eine Erhaltungssatzung. Auf den Normenkontrollantrag der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Satzung für unwirksam erklärt, weil die fraglichen Gebäude weder wegen des Ortsbildes noch wegen der Stadtgestalt noch aus sonstigen städtebaulichen Gründen i.S.v. § 172 Abs. 1 und 3 BauGB, sondern als „Lärmschutzwand“ für einen Quartiersbinnenbereich erhalten werden sollten, wofür es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle. Hiergegen wandte sich die Stadt Halberstadt mit der vom Senat zugelassenen Revision.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsauffassung der Vorinstanz bestätigt und die Revision zurückgewiesen. Nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BauGB kann die Gemeinde in einer Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Die städtebauliche Eigenart des Gebiets ist dabei anhand der tatsächlichen, optisch wahrnehmbaren Gegebenheiten zu bestimmen, z.B. anhand eines bestimmten Ortsbildes oder einer besonderen Stadtgestalt. Optisch nicht wahrnehmbare Ziele, wie etwa Lärmschutzziele, können nichts zur städtebaulichen Gestalt eines Gebiets beitragen und rechtfertigen deshalb auch nicht den Erlass einer Erhaltungssatzung.

BVerwG, Pressemitteilung v. 04.12.2014 zum U. v. 04.12.2014, 4 CN 7.13

  • Vorinstanz: OVG Magdeburg 2 K 41/11 – U.v. 29.11.2012

Update v. 11.03.2015

Das BVerwG hat inzwischen den Volltext des Urteils veröffentlicht und folgenden Leitsatz formuliert:

„Auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann eine Erhaltungssatzung nicht gestützt werden, mit der eine vorhandene Bebauung allein wegen ihrer lärmabschirmenden Wirkung für andere baulichen Anlagen erhalten werden soll.“

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bau/ Boden/ Planung, Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG), Im Fokus, Kommunales, Rechtsentwicklung, Rechtsprechung Schlagwörter: Baugesetzbuch (BauGB), BVerwG 4 CN 7.13

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Dezember 2014
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031  
« Nov   Jan »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK