Aktuelles

Landtag: Untersuchungsausschuss Modellbau nimmt die Arbeit auf

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der zweite Untersuchungsausschuss dieser Legislaturperiode ist zum ersten Mal zusammengetreten. In der großteils nicht-öffentlichen Sitzung debattierten die Abgeordneten eine Reihe von Verfahrensfragen und legten den Namen des Ausschusses fest, der künftig als „Untersuchungsausschuss Modellbau“ firmiert.

Das neunköpfige Gremium unter Vorsitz von Horst Arnold (SPD) und seinem Stellvertreter Dr. Florian Herrmann (CSU) besteht aus fünf Abgeordneten der CSU, zwei Parlamentariern der SPD sowie je einem von FREIEN WÄHLERN und Bündnis 90/Die Grünen.

Wie bei Untersuchungsausschüssen üblich, befassen sich die Abgeordneten damit, mögliches Fehlverhalten aufzudecken. Dabei geht es zum einen generell um die Abläufe in der forensischen Psychiatrie in Bayern mit einem besonderen Fokus auf die Arbeitstherapie „Modellbau“ in den Bezirkskliniken Ansbach und Straubing seit dem Jahr 1986. Zum anderen untersuchen die Abgeordneten, ob C. H. (CSU) während ihrer Amtszeit als bayerische Staatsministerin eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hat und ob sie sich als Mitglied der Staatsregierung stets korrekt verhielt, als sie auf die öffentliche Berichterstattung und parlamentarische Anfragen zu diesem Thema reagierte.

Dass die Medien sich weiter damit beschäftigten und jüngst auch über bislang unbekannte Details staatsanwaltlicher Ermittlungen berichtet hatten, sei dem Untersuchungsausschuss bewusst, erklärte Arnold. In seiner ersten Sitzung habe der Ausschuss allerdings mangels noch nicht vorhandenen Aktenmaterials keinerlei inhaltliche Fragen diskutieren können, sondern nur erste Verfahrensabläufe geklärt. Dazu gehört, dass die nötigen Akten dem Ausschuss möglichst in digitaler Form zur Verfügung gestellt und Sitzungsprotokolle nicht veröffentlicht werden.

In den Wochen, in denen Plenarsitzungen stattfinden, will der Ausschuss in der Regel donnerstags um 13.30 Uhr zusammentreten, das nächste Mal am 5. Februar 2015. Die Abgeordneten haben von den Staatsministerien erste Akten beigezogen und bei den Bezirken und den für den Maßregelvollzug zuständigen Kommunalunternehmen Aktenlisten angefordert und Fristen gesetzt: Während die zuständigen Staatsministerien bis 15. Januar liefern müssen, haben die weiteren Behörden Zeit bis 31. Januar 2015.

Regierungsfraktion und Opposition arbeiteten im Ausschuss „sehr kollegial und getragen von einer breiten Basis des Konsenses zusammen“, zog Arnold ein Fazit der ersten Sitzung.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 04.12.2014 (von Jan Dermietzel)