Aktuelles

StMFLH: Eppishausen ist der Mittelpunkt von Schwaben

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerische Vermessungsverwaltung stellt geographische Mitte Schwabens im Landkreis Unterallgäu vor

„Die Gemeinde Eppishausen ist der Mittelpunkt von Schwaben. Dies hat unsere Bayerische Vermessungsverwaltung berechnet“, stellte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger fest.

Gemeinsam mit dem 1. Bürgermeister Josef Kerler enthüllte der Staatssekretär am Freitag (5.12.) in der Gemeinde Eppishausen eine Ehrentafel.

Eppishausen sei ein idealer Repräsentant für den Mittelpunkt von Schwaben. Die Gemeinde sei typisch für ländliche Gemeinden mit einem regen Vereinsleben.

„Diese prägen Schwaben und Bayern, zeigen den Charakter unseres Landes und beherbergen eine Vielzahl kultureller Reichtümer. Und: Eppishausen belegt einen Spitzenplatz in der Solarbundesliga bei den installierten Solarmodulen“, hob Hintersberger hervor.

94 Prozent des verbrauchten Stroms wird durch regenerative Energien erzeugt.

Der Mittelpunkt Schwabens ist gleichzeitig der Schwerpunkt des Regierungsbezirks, das heißt:

„Würde ich Schwaben ausschneiden und auf einem Finger balancieren, müsste ich meinen Finger unter Eppishausen legen, damit Schwaben nicht herunter-fällt. Die Gemeinde Eppishausen liegt also nicht nur am Rand des Naturparks ‚Augsburg westliche Wälder‘, sondern ist auch Mittelpunkt von Schwaben“, stellte Hintersberger fest.

Eine ausgesägte Platte mit den Konturen Schwabens wäre in diesem Punkt perfekt ausbalanciert. Der exakte Mittelpunkt liegt ca. 600 Meter südlich der Ortsmitte von Eppishausen in einem Feldstück. Die exakten Koordinaten des Mittelpunkts von Schwaben (im System WGS 84 = für GPS-Empfänger):

  • Breite: 48° 09‘ 41‘‘ Nord
  • Länge: 10° 31‘ 13‘‘ Ost

Der Mittelpunkt von Schwaben gesellt sich zu einer Reihe anderer bekannter Mittelpunkte, wie z.B. der Mittelpunkt der EU in Westerngrund (Unterfranken, Landkreis Aschaffenburg), den Mittelpunkt Deutschlands in Niederdorla (Thüringen) und den Mittelpunkt Bayerns in Kipfenberg (Landkreis Eichstätt).

StMFLH, Pressemitteilung v. 05.12.2014