Gesetzgebung

Staatskanzlei: Staatsregierung begrüßt Bund-Länder-Konzept zur finanziellen Entlastung im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

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Staatsminister Dr. Söder: „Die Unterbringung von Asylbewerbern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund beteiligt sich an den Lasten der Länder.“

Finanzminister Dr. Markus Söder hat in der heutigen Kabinettssitzung über eine Verständigung von Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern berichtet.

Bayern rechnet in diesem Jahr mit über 30.000 neuen Asylbewerbern.

Söder: „Dieser hohe Zugang stellt uns vor enorme Herausforderungen bei der Unterbringung.“

Ein Blick auf die Haushaltszahlen verdeutlicht die finanzielle Belastung des Freistaats: Im Jahr 2010 beliefen sich die Ausgaben noch auf knapp unter 100 Millionen Euro, für den Doppelhaushalt 2015/2016 sind jeweils über 470 Millionen Euro vorgesehen. In den Jahren 2014 bis 2016 werden sich die Gesamtausgaben des Freistaats auf rund 1,4 Milliarden Euro belaufen.

„Dass der Bund sich nunmehr zumindest 2015 und voraussichtlich auch 2016 an diesen hohen Lasten beteiligt, ist ein positives Signal: Der Bund sieht die Unterbringung von Asylbewerbern auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung“, stellte Söder fest.

Die Verständigung zwischen Bund und Ländern sieht vor: Die Länder erhalten in den Jahren 2015 und – sofern die Belastung anhält – auch 2016 einen Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro. Auf den Freistaat würden jeweils rund 75 Millionen Euro entfallen. Dieser Ausgleich für die Mehrbelastungen im Zusammenhang mit dem Zustrom von Asylbewerbern ist allerdings zur Hälfte von den Ländern über einen Zeitraum von 20 Jahren zu refinanzieren. In Bayern ist der Freistaat Kostenträger für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber und erstattet – anders als in anderen Ländern – den Kommunen die entstehenden notwendigen Kosten.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 09.12.2014

Redaktioneller Hinweis

Bei dem angesprochenen Gesamtkonzept handelt es sich um einen 7-Punkte-Plan (PDF, 8 KB), auf den sich Bund und Länder im Vorfeld der Bundesratssitzung am 28.11.2014 geeinigt haben. Bestandteil dieses Planes war auch die Zustimmung zum Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften sowie die Zustimmung zum Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes. Die Zustimmung wurde auf der Bundesratssitzung v. 28.11.2014 beschlossen (TOP 2, 7, 28).